Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema: Argumente zum 2G-Gesetz

Abgeordneter Wendelin Lampert

Die Regierung hat bereits mehrmals ausgeführt, sollte das 2G-Gesetz nicht angenommen werden und die Schweiz würde im kommenden Herbst oder Winter die 2G-Regel einführen, dass dann in Liechtenstein weitergehende Massnahmen wie ein Lockdown vonnöten wären.

Des Weiteren wird von den Gegnern des 2G-Gesetzes argumentiert, dass die Wirkung von 2G zweifelhaft sei.

Betreffend die Gültigkeit von Zertifikaten war in letzter Zeit die Aussage zu vernehmen, dass diese nur befristet gültig seien.

Mit der Medienmitteilung der Krebsliga Schweiz vom 30.08.2021 fordert diese die Sicherstellung von Krebsbehandlungen trotz steigender Covid-19-Fälle.

In dieser Medienmitteilung wird auf die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) hingewiesen, gemäss welcher die Intensivpflegestationen zurzeit wieder eine starke Zunahme an kritisch kranken Covid-19-Patientinnen und -Patienten verzeichnen, von denen die allermeisten nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Weil die Impfung das wichtigste Mittel bleibt, um Spitäler vor Überlastung zu schützen, appelliert die Krebsliga an die Schweizer Bevölkerung, sich wenn möglich impfen zu lassen.

Welche Betriebe wären von einem Lockdown betroffen beziehungsweise welche Veranstaltung zum Beispiel Fasnacht 2023 könnten mitunter nicht durchgeführt werden? Sollte die Möglichkeit zur Einführung von 2G in Liechtenstein künftig nicht gegeben sein, müsste die Regierung im schlimmsten Fall wieder Schliessungen von Einrichtungen mit hohem Ansteckungsrisiko verordnen. Zu nennen sind Restaurants, Bars, Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe. Was Veranstaltungen betrifft, sind neben Einschränkungen der Personenanzahl auch generelle Verbote von Zusammenkünften, mit gewissen Ausnahmen, denkbar. Mit welchen Massnahmen mitunter zu rechnen sein würde, haben die in den vergangenen Jahren phasenweise geltenden strengen Regelungen und Verbote gezeigt.

Welche Kosten würde ein Lockdown von zwei Monaten für die Unternehmen, die Arbeitnehmer, den Staat und die Gemeinden verursachen beziehungsweise wie viele Arbeitnehmer hätten mit der Kurzarbeitsentschädigung nur noch 80% des Lohnes? Eine verlässliche Aussage zu möglichen Kostenfolgen für die Wirtschaft ist nicht möglich. Zum einen hängen die Kosten von den konkret zu treffenden Massnahmen und dem Umfang der Schliessungen ab. Zum anderen ist die Wirtschaft in der aktuellen Situation mit weiteren Herausforderungen konfrontiert, die ebenfalls Kosten verursachen. Einen ungefähren Anhaltspunkt bieten die im Frühjahr 2020 geleisteten Wirtschaftshilfen des Landes unter der Annahme, dass vergleichbare Massnahmen zu treffen wären.

Zu Beginn der Pandemie wurde im Durchschnitt für zwei Monate gut 20 Mio. Franken an Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ausgerichtet. Im Spitzenmonat Mai 2020 waren knapp 7000 Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Für die übrigen Unterstützungsleistungen, die während der Corona-Pandemie an direkt und indirekt betroffene Unternehmen ausgerichtet wurden (UEK, MEK, UWB, BKZ, Covid-19-Taggeld), ist aufgrund der Zahlen von März bis Juni 2020 für einen vergleichbaren zweimonatigen Lockdown von durchschnittlichen Kosten von ca. 7.4 Mio. Franken auszugehen. Zudem wären allenfalls erneut Leistungen an Sport-, Bildungs- und Kulturinstitutionen sowie Medien auszurichten. Zu möglichen Unterstützungsleistungen seitens der Gemeinden kann die Regierung keine Aussagen treffen. Die abschliessenden aufgeschlüsselten Zahlen liegen noch nicht vor.

Grob geschätzt könnten sich die Kosten für die öffentliche Hand somit auf 28 bis 30 Mio. CHF belaufen.

Die Wirkung von 2G wird teilweise in Zweifel gezogen. Ist es aber nicht so, dass 3G sicher weniger wirksam ist als 2G, da ein Test erwiesenermassen nur eine Momentaufnahme ist und im schlimmsten Fall nicht vor der Einlieferung in eine Intensivstation schützt? Empirisch sowie wissenschaftlich belegt ist, dass kürzlich geimpfte und genesene Personen ein niedrigeres Ansteckungsrisiko haben als Personen ohne Immunschutz. Ebenfalls belegt ist, dass geimpfte und genesene Personen ein vielfach tieferes Risiko haben, unter einem schweren Verlauf zu leiden und wegen Covid-19 hospitalisierungs- oder intensivpflegebedürftig zu werden. Nicht zuletzt birgt 3G das Risiko, dass Personen falsch negativ getestet werden oder im Zeitraum zwischen Test und Besuch einer Veranstaltung infektiös werden. Zusammengefasst senkt 2G im Vergleich zu 3G das Infektionsrisiko und insbesondere die Ansteckung von Personen, die keine Immunität haben und deshalb eine höhere Wahrscheinlichkeit für schwere Verläufe aufweisen.

Wie lange sind Zertifikate von vollständig geimpften Personen derzeit in der EU gültig beziehungsweise sind diese nur befristet gültig? Gemäss Vorgabe der EU-Kommission gelten Impfzertifikate einer abgeschlossenen Grundimmunisierung für 270 Tage ab Verabreichung der letzten Dosis. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt schlägt die Kommission keine Gültigkeitsdauer für Bescheinigungen vor, die nach einer Auffrischungsimpfung ausgestellt werden. Diese Nachweise gelten somit bis auf Weiteres unbefristet, wobei nationale Einschränkungen möglich sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass Auffrischungsimpfungen länger Schutz bieten als die erste Impfserie.

Was würde es für Personen mit dringendem Bedarf an Operationen beispielsweise wegen Herz- oder Krebsleiden bedeuten, wenn die Intensivstationen insbesondere aufgrund einer hohen Anzahl ungeimpfter Covid-19-Patienten überlastet wären, wie dies in der Medienmitteilung der Krebsliga erwähnt wird? Das Verschieben von Notfalloperationen, insbesondere bei Krebs- oder Herzpatienten, kann eine Verschlechterung der Prognose und im schlimmsten Fall den Tod des Patienten nach sich ziehen. Auch das Verschieben von elektiven, also nicht notfallmässigen und damit planbaren Operationen führt häufig zu verlängertem Leiden und einer Einschränkung der Lebensqualität der Betroffenen.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Hubert Büchel zum Thema: Rentensicherheit für kommende Generationen

Abgeordneter Hubert Büchel

Meine zweite Kleine Anfrage ist in Sachen Rentensicherheit für kommende Generationen.

Die VU hat in ihrem Wahlprogramm gefordert, dass die Regierung eine Altersstrategie entwerfen soll. Wir erleben derzeit diverse Vorstösse, welche vor allem Vorteile für die aktuelle Rentnergeneration bringen. So wurde die Franchisenbefreiung für Rentner von der Bevölkerung angenommen und die Wiedereinführung des Mischindexes bei der AHV wird in diesem aktuellen Landtag behandelt.

Meines Erachtens – und ich habe dies schon mehrfach in diesem Hohen Hause betont – brauchen wir eine Altersstrategie, welche das Wohl aller Generationen – also auch der jüngeren Generation – im Auge hat. Erhöhen wir nun einseitig die Renten, wird mutmasslich für künftige Generationen Geld fehlen. Wir riskieren so, dass die Generationen politisch gegeneinander ausgespielt werden. Das kann kein Ziel weitsichtiger Politik sein.

Daher frage ich mich:

Wie steht die Regierung zur obigen Einschätzung, dass bei einseitigen Massnahmen wie den oben beschriebenen Geld für künftige Generationen fehlen wird? Grundsätzlich werden Erhöhungen der Leistungen an die heutige Rentnergeneration – egal ob über AHV-Rentenerhöhungen oder staatliche Transferleistungen wie im Fall der Franchisebefreiung – ohne gleichzeitige Massnahmen, um diese Ausgaben auf der Einnahmeseite auszugleichen, zu Lasten künftiger Generationen umgesetzt.

Wie sieht es mit Fortschritten rund um die Entwicklung einer Altersstrategie aus? Was sind die jüngsten Fortschritte? Wie steht es um den Zeitplan? Die Regierung hat im Mai 2022 eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt, bis im November 2023 eine Altersstrategie für Liechtenstein vorzulegen.

Hat das Gesellschaftsministerium angesichts der Volksabstimmung zur Franchisenbefreiung von Rentnern ins Auge gefasst, den Zeitplan zur Altersstrategie zu straffen? Die Volksabstimmung zur Franchisenbefreiung für Personen im Rentenalter hat auf den Zeitplan für die Ausarbeitung einer Altersstrategie keine Auswirkungen.

Die Regierung ist angehalten, periodische Prüfungen der AHV durch ein versicherungstechnisches Gutachten einzuholen. Wann ist hier das nächste Gutachten fällig? Die letzte umfassende Prüfung erfolgte per Stichtag 31.12.2018. Der entsprechende Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag trägt das Datum vom 17. Dezember 2019 (BuA 138/2019). Eine Aufdatierung erfolgte mit Gutachten vom 23.06.2021. Dieses wurde dem Landtag mit BuA 69/2021 zugestellt. Bei der Aufdatierung eines solchen Gutachtens werden die seit dem letzten „Voll-Gutachten“ eingetretenen Finanzzahlen aktualisiert. Es wurde also nicht mehr ausgehend vom Vermögensstand per 31.12.2018 gerechnet, sondern ausgehend von den Finanzzahlen per 31.12.2020. Bei einer Aufdatierung werden aber die versicherungstechnischen Grundlagendaten nicht aktualisiert, diese werden unverändert vom letzten Gutachten übernommen. Die Aufdatierung eines Gutachtens kann die in Art. 25bis AHVG verlangte versicherungstechnische Prüfung nicht ersetzen. Nachdem die letzte derartige Prüfung per 31.12.2018 erstellt wurde, wäre die nächste derartige Prüfung spätestens auf den Stichtag per 31.12.2023 in Auftrag zu geben und würde voraussichtlich Ende 2024 vorliegen.


Kleine Anfrage der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch zum Thema: Rekrutierung Pflegepersonal

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Die Situation rund um den Personalmangel im Pflegebereich spitzt sich zu. Die stationären Dienstleister haben freie Betten, aber kein Personal, das die Pflege übernehmen kann. Nach den mir vorliegenden Informationen führt die zunehmende Überbelastung am Arbeitsplatz zu Kündigungen, vor allem beim einheimischen Personal. Und demzufolge gibt es viele offene Stellen. Bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage im April 2022 hat das Gesundheitsministerium die Situation bezüglich Rekrutierung noch positiv beurteilt und die Fortsetzung des Austauschs mit den involvierten Institutionen in Aussicht gestellt, um laufend eine Übersicht über die aktuelle Situation im Pflegebereich zu haben und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen.

Dazu stellen sich mir folgende Fragen:

Wie viele freie Betten gibt es aktuell in den liechtensteinischen Pflegeheimen? Bei der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK) sind Stand 31. August 2022 neun Betten frei. Bei der Lebenshilfe Balzers sind aktuell alle stationären Betten belegt.

Wie ist das Verhältnis von einheimischem Pflegepersonal zu Grenzgängerinnen und Grenzgängern und wie viele offene Stellen sind derzeit nicht besetzt? Bei der LAK beträgt der Anteil der Angestellten aus Liechtenstein 40 Prozent. Aktuell sind hier 14.4 Vollzeitäquivalente nicht besetzt, die Rekrutierung von Fachpersonal ist anspruchsvoll.

Bei der Lebenshilfe Balzers beträgt der Anteil der Angestellten aus Liechtenstein 60 Prozent. Aktuell sind eine 70%-Stelle im stationären Bereich sowie eine 100%-Stelle im ambulanten Bereich nicht besetzt.

In der Spitex sind gut 60 Prozent der Vollzeitäquivalente mit Personen aus Liechtenstein besetzt. Aktuell sind 1.5 Stellen neu zu besetzen, das Bewerbungsverfahren läuft.

Im Landesspital haben rund 38 Prozent der Angestellten ihren Wohnsitz in Liechtenstein. Derzeit sind 2.5 Stellen unbesetzt, der übliche Nachbesetzungsprozess läuft.

Wie beurteilt das Gesundheitsministerium die aktuelle – einleitend geschilderte – Situation und welche Massnahmen sind geplant? Anlässlich der Besprechung vom August 2022 wurde festgestellt, dass sich die Situation betreffend Rekrutierung von Personal akzentuiert hat. Für die Institutionen wird es zunehmend schwieriger, die notwendigen Fachkräfte zu finden.

Einem Zeitungsbericht war zu entnehmen, dass der nächste runde Tisch mit den involvierten Akteuren für die vierte Augustwoche vorgesehen war. Was sind die neuen Erkenntnisse daraus? Siehe Antwort auf Frage 3. Besprochen wurden zudem insbesondere die Entschädigung während der Ausbildung sowie neue Modelle einer Sonderentschädigung. Diesbezüglich werden die betroffenen Institutionen dem zuständigen Ministerium einen Vorschlag vorlegen.

Neben dem stark zunehmenden Bedarf an Pflegepersonal wird sich auch die Altersstruktur des Pflegepersonals in den nächsten Jahren extrem verschärfen. Gemäss einer Erhebung der Stiftung Zukunft.li waren im 2019 bereits 44% des Personals über 50 Jahre alt und verabschieden sich absehbar in Rente. Mit welcher Strategie möchte die Regierung dem entgegenwirken? Durch generelle Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen in Rücksprache mit den betroffenen Institutionen sowie durch ein weiterhin starkes Augenmerk auf die Ausbildung neuer Pflegekräfte.

Nach wie vor ist die LAK mit rund 50 Ausbildungsplätzen der grösste Ausbildungsbetrieb von Gesundheitsberufen im Land. Für die Rekrutierung von Fachpersonal ist dies sehr bedeutend. Um den erwarteten Bedarf an Fachpersonal in Zukunft zu befriedigen, wird es aber zusätzlich notwendig sein, die Berufsverweildauer zu erhöhen. Somit werden nur jene Betriebe erfolgreich sein, bei welchen die Arbeitsbedingungen besser sind als bei der regionalen Konkurrenz.


Kleine Anfrage der Abg. Norma Heidegger zum Thema: Homeoffice für Grenzgänger / Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Abgeordnete Norma Heidegger

Liechtenstein und die Nachbarstaaten haben sich darauf verständigt, die durch die Coronapandemie verursachte Ausnahmeregelung für Grenzgänger im Homeoffice bis Ende 2022 zu verlängern. Das ist nicht neu. Die Verlängerung bis Ende 2022 wird gleichermassen von den Wirtschaftsverbänden wie auch von den Arbeitnehmern begrüsst. Dass es für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein, der im besonderen Masse auf Grenzgänger und Fachkräfte aus den Nachbarländern angewiesen ist, eine neue Homeoffice-Regelung braucht ist unbestritten. Das Liechtenstein-Institut hat im August 2020 ein Kurzgutachten zu diesem Thema erstellt, bei dem konkret die Fragestellung behandelt wurde, ob es denn möglich wäre, dass Liechtenstein mit der Schweiz und Österreich bilaterale Vereinbarungen trifft.

Im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel sollte dieses Thema mit hoher Priorität behandelt werden, was mich zu folgenden Fragen führt.

Ist vonseiten der Regierung bereits eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet worden und, wenn ja, wie setzt sich diese zusammen? Nein, eine Arbeitsgruppe wurde nicht eingesetzt. Die betroffenen Ministerien sind jedoch untereinander und mit den Wirtschaftsverbänden laufend zu diesem Thema in Kontakt.

Was für Ziele werden in Bezug auf die Verordnung von der Regierung verfolgt und angestrebt? Wenn eine Person, die für einen Arbeitgeber sowohl im Wohnsitzstaat wie auch in einem anderen Mitgliedstaat arbeitet und deren Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit und/oder des Arbeitsentgelts beträgt, ist gemäss EU-Verordnung Nr. 883/2004 sämtliches Einkommen im Wohnsitzstaat unterstellt. Verbringt jemand mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit im Homeoffice, wechselt somit der Unterstellungort. Eine Erhöhung der 40 Prozent wird derzeit von den EU-Staaten diskutiert. Liechtenstein unterstützt diesen Vorschlag.

Wurden vonseiten der Regierung bereits Gespräche mit unseren direkten Nachbarn Schweiz und Österreich geführt, um eine bilaterale Vereinbarung auszuarbeiten? Das Thema Homeoffice wurde bereits auf verschiedenen Ebenen mit unseren Nachbarstaaten angesprochen und wird auch bei künftigen Gesprächen, so beispielsweise beim nächsten Treffen der deutschsprachigen Sozialminister im November 2022, auf der Agenda stehen.

Bis wann kann mit einem ersten Ergebnis gerechnet werden? Die EU hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die prüft, welche Regelung für Grenzgänger im Homeoffice künftig unabhängig von der Pandemie eingeführt werden soll. Es geht darum, die grundsätzliche Regelung zu lockern und an die geänderte Arbeitswelt anzupassen. Liechtenstein ist ebenfalls Mitglied in dieser Arbeitsgruppe und bringt sich aktiv ein. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe kann nicht vorweggenommen werden und es lässt sich noch nicht abschätzen, wann das Ergebnis vorliegt.


Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema: Krankenkasse-Privat und Halbprivatversicherung mit schweizweiter freier Spitalwahl

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Viele Liechtensteiner Krankenkassenversicherte haben neben der Grundversicherung auch eine Zusatzversicherung für die stationäre Spitalversicherung, bekannt als Privat- oder Halbprivatversicherung. Diese teure Zusatzprämie ermöglicht dem Versicherten, wie aus seiner Versicherungspolice hervorgeht, die freie Spitalwahl, und zwar weltweit im Falle der Privatversicherung oder mindestens schweizweit im Falle der Halbprivatversicherung.

So haben viele Liechtensteiner mit Herzproblemen in den letzten Jahren die Hirslanden-Kliniken für die notwendigen Eingriffe gewählt und vertrauen darauf, dass sie sich für ihre Weiterbehandlung beziehungsweise eventuell neu auftretende Probleme weiterhin an diese Klinik wenden können und die Kosten von ihrer Krankenkasse auch übernommen werden. Die Concordia-Krankenkasse in der Schweiz hat nun ihren Vertrag mit den Hirslanden-Kliniken gelöst, da die Tarife der Hirslanden-Kliniken zu hoch seien. Das hat Auswirkungen auf die Versicherten, die zwar eine teure Prämie zahlen, in ihrer Wahlfreiheit jedoch eingeschränkt sind, da die Kassen die Kosten nicht mehr übernehmen.

Meine Fragen an die Regierung sind:

Trifft das auch auf Concordia-Versicherte in Liechtenstein zu? Ja, das betrifft auch die Concordia-Versicherten in Liechtenstein. Die Concordia hat das Amt für Gesundheit über diesen Sachverhalt im Mai 2022 informiert. Allgemeine Aufenthalte im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bzw. der Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Klinik Hirslanden Zürich sind davon nicht betroffen und im vereinbarten Rahmen möglich. Gemäss Information der Concordia wurden die Verträge mit der Klinik Hirslanden gekündigt, da die Tarife für die private und halbprivate Abteilung der Klinik Hirslanden Zürich im Vergleich zu anderen Spitälern deutlich überhöht und in Bezug auf die angebotenen Mehrleistungen nicht nachvollziehbar seien. Die Concordia setze alles daran, eine Lösung mit der Klinik zu erzielen, strebe aber im Interesse der Prämienzahler faire Preise ein.

Wie wurden die Versicherten darüber informiert? Oder wurden sie überhaupt informiert? Gemäss Meldung der Concordia wurden bzw. werden von dieser Massnahme betroffene Kundinnen und Kunden von der Concordia beraten und über Ausweichmöglichkeiten oder Alternativen aufgeklärt. Auch habe die Concordia im Vorfeld diejenigen Ärzte aus Liechtenstein, welche ihre Patientinnen und Patienten hauptsächlich in die Klinik Hirslanden überweisen (Kardiologen), persönlich über den Sachverhalt und die alternativen Möglichkeiten informiert.

Der Versicherte hat mit Bezahlen der Prämie seine Vertragsbedingungen erfüllt und hat somit Anspruch auf weltweite beziehungsweise schweizweite freie Spitalwahl. Wenn die Kasse die Kosten nicht mehr übernimmt, erfüllt sie ihre Verpflichtungen gegenüber dem Versicherten nicht mehr. Wie kann der Versicherte zu seinem Recht kommen? Die Annahme, mit einer Spitalzusatzversicherung bestehe absolute Freiheit bezüglich Spitalwahl, ist nicht korrekt. Bei der angesprochenen Zusatzversicherung der Concordia gilt die reglementarische Bedingung, dass für eine volle Kostenübernahme das Vorliegen einer vertraglich vereinbarten Leistungsabgeltung für stationäre Behandlungen zwischen der Concordia und dem Spital erforderlich ist. Darüber wird die versicherte Person bei Vertragsabschluss über die Versicherungsbedingungen informiert. Die Concordia veröffentlicht auf ihrer Homepage die Liste der Spitäler ohne volle Kostendeckung. Ebenfalls informiert die Concordia auf ihrer Homepage zur aktuellen Situation mit der Klinik Hirslanden unter Angabe der Kontaktdaten, wohin sich betroffene Kundinnen und Kunden wenden können.


Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema: Kostenentwicklung der Gesundheitskosten und Gegenmassnahmen

Abgeordneter Wendelin Lampert

Gemäss dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) sind die Bruttoleistungen von Januar bis Juni 2022 total um 8,8% und in Liechtenstein um 5,9% gestiegen. Absolut betrachtet entspricht die Zunahme der gesamten Bruttoleistungen knapp CHF 8 Mio. beziehungsweise die Zunahme der Bruttoleistungen in Liechtenstein mehr als CHF 3 Mio., welche finanziert werden müssen.

Von Juli 2021 bis Juni 2022 haben die gesamten Bruttoleistungen um 6% und in Liechtenstein um 4,2% zugenommen. Absolut betrachtet entspricht die Zunahme der gesamten Bruttoleistungen knapp CHF 10 Mio. beziehungsweise die Zunahme der Bruttoleistungen in Liechtenstein knapp CHF 5 Mio., welche finanziert werden müssen.

Anlässlich der Juni-Landtagssitzung 2022 führte die Regierung aus, dass Sie mittels Verordnungsänderungen Kosteneinspargen beschliessen werde.

Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen an die Regierung:

Welche Verordnungsänderungen hat die Regierung beschlossen und zu welchen Kosteneinsparungen führen diese Änderungen? Seit Beginn dieser Legislatur hat die Regierung zwei Abänderungen der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung beschlossen. Einerseits findet durch die Leistungskommission ein regelmässiger Abgleich mit den OKP-pflichtigen Leistungen in der Schweiz statt und sie schlägt der Regierung entsprechende Anpassungen der Verordnung vor. Ausserdem wurde im vergangenen Juli die «Co-Marketing-Regelung» auf einen weiteren Wirkstoff ausgeweitet. Nach dieser Regelung vergütet die OKP bei bestimmten Medikamenten lediglich den im Verhältnis zum Basispräparat günstigeren Preis des Co-Marketing-Präparats. Co-Marketing-Präparate sind mit Ausnahme der Bezeichnung und der Verpackung mit dem jeweiligen Basispräparat identisch. Es ergibt sich daraus ein Sparpotenzial für die OKP von bis zu CHF 360‘000 pro Jahr ohne Nachteil für die betroffenen Patientinnen und Patienten.

Sind von der Regierung weitere Verordnungsänderungen oder andere Massnahmen geplant und zu welchen Kosteneinsparungen sollen diese Änderungen oder Massnahmen führen? Sobald ein neues Co-Marketing-Präparat auf dem Markt ist, wird dieses in die Liste aufgenommen. Die in der Antwort zur Frage 4 aufgeführten Vorschläge des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes sind derzeit in Prüfung bzw. Bearbeitung und werden neben anderen Themen diesen Herbst mit Vertretern der Krankenkassen eingehend diskutiert.

Sind Gesetzesänderungen geplant oder mit welchen Massnahmen kann der Landtag die die Regierung bei den Kosteneinsparungen unterstützen? Es sind zurzeit keine Gesetzesanpassungen geplant.

Welche Gesetzes- und Verordnungsänderungen oder andere Massnahen sind aus Sicht des Liechtensteiner Krankenkassenverbandes (LKV) vonnöten, um die notwendigen Kosteneinsparungen zu erzielen? Der Liechtensteinische Krankenkassenverband hat einige Überlegungen zu Massnahmen vorgelegt. Zum Teil hat Liechtenstein dabei keinen eigenen Handlungsspielraum. Dies betrifft die Festlegung der Medikamentenpreise auf EU-Niveau und die Einführung ambulanter Pauschalen. Andere Punkte sind bereits in Umsetzung, namentlich die seit Jahren regelmässig stattfindende Überprüfung des Leistungskatalogs und die Erweiterung der Liste ambulant vor stationär. Der Labortarif ist eng an jenen der Schweiz gekoppelt. Hier wurde die jüngste Tarifsenkung um 10 Prozent im Gleichschritt mit der Schweiz per 1. August 2022 automatisch nachvollzogen. Weitere Vorschläge betreffen die Ermöglichung von alternativen Versicherungsmodellen, eine Generikaregelung, die Erweiterung der Bedarfsplanung sowie die Festlegung der Referenztarife für Spitäler, mit denen kein Tarifvertrag abgeschlossen ist.

Wie ist der aktuelle Stand bei den hängigen Tarmed-Verfahren beziehungsweise sind Rückzahlungen durch die fehlbaren Personen erfolgt? Die Krankenkassen haben im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung aus Vergleichen im letzten Jahr ungefähr CHF 200’000 an Rückzahlungen von Ärzten erhalten. Im laufenden Jahr ist laut Auskunft des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes die Einleitung zumindest eines Schiedsverfahrens wahrscheinlich.


Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zum Thema: Neubau Landesspital – weitere Schritte

Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz

Derzeit läuft in Sachen Neubau des Landesspitals bekanntlich die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission. Seit der Kommunikation der Planungsschwierigkeiten ist nun einige Zeit vergangen und es stellt sich die Frage, was seitens des Gesellschaftsministeriums – ungeachtet der Ergebnisse der GPK – in dieser Angelegenheit weiter unternommen werden wird. Vor einigen Wochen wurde kommuniziert, dass das Gesellschaftsministerium nun den Vorsitz im Steuerungsausschuss übernommen hat.

Daher meine folgenden drei Fragen an den Gesellschaftsminister:

Wird im Hintergrund weiter am Projekt gearbeitet beziehungsweise wurden seitens des Gesellschaftsministeriums unterdessen weitere Schritte rund um den Neubau des Landesspitals unternommen? Falls ja, welche und wann? Gemäss Medienmitteilung der Regierung vom 12. Juli 2022 wird das Vorprojekt in einem nächsten Schritt detailliert überprüft und optimiert. Parallel wird über ein externes Unternehmen eine fachlich-technische Überprüfung durchgeführt.

Welchen Einfluss hat aktuell die Arbeit der GPK beziehungsweise des Landtags an diesem Fall auf die weiteren Schritte? Der GPK-Bericht und dessen Diskussion im Landtag werden von der Regierung bei Entscheidungen über das weitere Vorgehen berücksichtigt.

Welchen Zeitplan hat das Gesellschaftsministerium heutig rund um den Neubau des Landesspitals aufgestellt beziehungsweise gibt es bereits jetzt einen Zeithorizont, bis zu welchem die Bevölkerung mit weiteren Informationen rechnen kann? Das Resultat des in der Antwort auf Frage 1 genannten Prozesses wird bis Ende Jahr erwartet und soll die Grundlage für einen Regierungsentscheid über das weitere Vorgehen bilden.


Kleine Anfrage des Abg. Thomas Rehak zum Thema: Einsatz der Fördergelder bei der Kulturstiftung

Abgeordneter Thomas Rehak

 

Auf der Homepage des «Liechtensteiner Volksblatt», www.volksblatt.li, ist seit Anfang August regelmässig ein Werbebanner von der Kulturstiftung Liechtenstein mit folgender Information zu sehen: «Werkjahrstipendium 2023. Alle Informationen für eine Bewerbung finden Sie hier.»

Hierzu meine Fragen:

Weshalb sieht sich die Kulturstiftung gezwungen, Online-Werbung zu schalten? Die Kulturstiftung macht üblicherweise keine Online-Werbung. 2022 wurde in der Stiftungsratssitzung diskutiert, ob eine Ausschreibung über die Website ausreicht. Um den Zugang zu Informationen für Kunst- und Kulturschaffende zu verbessern, wurde für eine öffentliche Ausschreibung plädiert. Deshalb hat die Geschäftsstelle betreffend das Werkjahrstipendium das Vorgehen mit einem Online-Banner gewählt.

Für das Werkjahr erhalten Kunstschaffende gemäss Jahresbericht CHF 48’000. 
Bei einem Monatspreis von bis zu CHF 1’980 für eine Bannerwerbung stellt sich die Frage, ob solche Werbekampagnen für ein Werkjahrstipendium aus Sicht der Regierung im Sinne der Kulturförderung ist? Wie in der Antwort zu Frage 1 erwähnt, bestand der Bedarf, über gezielte Werbung auf das Werkjahrstipendium hinzuweisen. Der Stiftungsrat der Kulturstiftung erachtet es als seine Pflicht, bei wichtigen Projekten wie dem Werkjahrstipendium im Interesse der potenziellen Bewerbungen geeignete Informationswege zu nutzen.

Wie viel Geld gibt die Kulturstiftung pro Jahr für Werbekampagnen aus? 2020 wurde das Werkjahrstipendium für CHF 1’124.40 beworben, 2021 wurde keine Ausschreibung gemacht und kein Werkjahrstipendium vergeben, also fielen keine Ausgaben an. 2022 wurden folgende Werbeausgaben geplant, die finalen Rechnungen liegen noch nicht vor: In beiden Landeszeitungen wurde ein Ausschreibungstext mit Logo platziert (CHF 378.15). Zudem wurde ein Online-Banner für zwei Wochen zu Gesamtkosten von CHF 1’320.05 geschaltet.

Wo schaltet die Kulturstiftung Werbung? Beziehungsweise wird auch auf den Social-Media-Kanälen Werbung platziert, um damit jüngere Kunstschaffende anzusprechen? In den Sozialen Medien ist die Kulturstiftung nicht aktiv. Die Kulturstiftung macht abgesehen vom vorliegenden Fall keine Werbekampagnen, sie arbeitet mit Medienmitteilungen und mit Berichterstattung sowie der eigenen Website. Im Rahmen von sogenannten «Eigenen Projekten» wie beispielsweise dem «Kunstraum Engländerbau» oder dem «Reiseziel Museum» wird hingegen für Veranstaltungen und Ausstellungen geworben.

Ich gehe davon aus, dass jeweils genügend Projekte bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Wie viele Projekte konnten im Jahr 2020 und 2021 nicht gefördert werden? 2020 und 2021 wurden 23 Projekte abgelehnt und 123 mit einem geringeren Betrag als beantragt gefördert. Diese Angaben finden sich in den jeweiligen Jahresberichten.


Kleine Anfrage des Abg. Thomas Vogt zum Thema: Auditbericht betreffend Neubau Landesspital

Landtagsabgeordneter Thomas Vogt

Einige meiner Fragen werden sicherlich im Rahmen des Sondertraktandums Landesspital, welchem wir jetzt gerade zugestimmt haben, beantwortet. Nichtsdestotrotz werde ich meine Kleine Anfrage stellen, um der Forderung zumindest eines Grossteils der Bevölkerung, den Auditbericht zu veröffentlichen, Nachdruck zu verleihen.

Im Rahmen der Analyse rund um die Planungsprobleme beim Neubau zum Landesspital wurde von einer externen Firma ein Auditbericht erstellt. Dieser ist nicht öffentlich, obwohl nicht zuletzt aufgrund der Volksabstimmung ein hohes öffentliches Interesse an den Vorgängen vorhanden ist. Transparenz wäre das Gebot der Stunde. Weil es offenbar nicht gelungen ist, in kurzer Zeit für diese Transparenz zu sorgen, brodelt im Hintergrund die Gerüchteküche. Bekanntlich verfestigen sich weitläufige Gerüchte und Fehlinformationen schnell in der Bevölkerung, wenn sie nicht zeitnah mit glaubhaften Gegenargumenten entkräftet werden.

Dass das Thema jetzt so lange unter Ausschluss der Öffentlichkeit bearbeitet wird, sorgt für Misstrauen in breiten Teilen der Bevölkerung. Schnell wird von Geheimniskrämerei und Hinterzimmerpolitik gesprochen.

Daher meine Fragen:

Plant das Gesellschaftsministerium von sich aus, den Auditbericht zeitnah zu veröffentlichen und damit Licht ins Dunkel zu bringen? Gemäss Diskussion im Landtag vom Mittwoch wird der Auditbericht gemeinsam mit dem GPK-Bericht Ende dieser Woche veröffentlicht.

Falls ja, wann darf mit einer solchen Veröffentlichung gerechnet werden? Der Auditbericht wird diese Woche veröffentlicht.

Falls nein, welche Vorteile verspricht sich das Gesellschaftsministerium davon?