WEG-ODER AUSWEISUNGEN BIS 30.JUNI VERLÄNGERT

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ausländergesetzes zur Verlängerung der bis Ende Jahr befristeten Regelung betreffend Covid-19-Tests im Rahmen von Weg- oder Ausweisungen zuhanden des Landtags verabschiedet.

Im Oktober 2021 hatte der Landtag eine dringliche Abänderung des Ausländergesetzes beschlossen, mit der die Möglichkeit geschaffen wurde, ausreisepflichtige Personen zur Durchführung eines Covid-19-Tests zu verpflichten bzw. diesen als letztes Mittel auch zwangsweise durchzusetzen, wenn dies von den Heimat- oder Herkunftsstaaten, den Transitstaaten, den zuständigen Dublin-Staaten oder den Transportunternehmen verlangt wird. Die entsprechende Regelung im Ausländergesetz wurde bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Da zahlreiche Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen, einige Dublin-Staaten sowie auch Fluggesellschaften weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme bzw. die Beförderung der weggewiesenen Personen verlangen bzw. bei einer Verschlechterung der Covid-19-Situation voraussichtlich wieder verlangen werden, soll die bestehende Regelung im Ausländergesetz bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden.