WALDBRANDGEFAHR: Erlass eines Feuerverbotes

In Liechtenstein herrscht wegen der anhaltenden Trockenperiode akute Waldbrandgefahrt. Was es zu beachten gilt.

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge und der anhaltenden Trockenperiode herrscht in Liechtenstein eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4).

Es gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe!

Seit längerem sind in Liechtenstein keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen Wetter herrscht deshalb grosse Trockenheit. Als Folge davon warnt das Amt für Bevölkerungsschutz vor grosser Waldbrandgefahr im ganzen Land (Stufe 4 von 5). Der Waldboden und die Vegetationsschicht sind sehr trocken. Ab sofort ist in Liechtenstein deshalb das Entzünden von offenem Feuer im Wald und in Waldesnähe bis auf Widerruf verboten.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten.

Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die ausgeprägte Trockenheit nicht genügend zu entschärfen.

Verhaltensmassnahmen

  • Feuern im Wald und in Waldesnähe ist verboten.

  • Betrieb von Feuerstellen (Grill) mit Sicherheitsabstand von 50 m zum Wald.

  • Offene Feuer (z.B. Feuerschalen) mit Sicherheitsabstand von 100 m zum Wald.

  • Fix eingerichtete und geschlossene Feuerstellen mit Kamin (z.B. Pizzaofen

etc.) unter Einhaltung des Waldabstands (> 12 m) sind erlaubt.

  • Keine Raucherwaren wegwerfen.

  • Keine Einschränkungen in Wohngebieten etc. ausserhalb des Sicherheitsabstands.

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein

http://www.waldbrandgefahr.ch , siehe auch Register Massnahmen

http://www.naturgefahren.ch

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