Geschäft mit Babys

Abgeordneter Herbert Elkuch

LESERBRIEF VON HERBERT ELKUCH, LANDTAGSABGEORDNETER

Im Partnerschaftsgesetz ist das Verbot der medizinischen Fortpflanzungsmethoden seit kurzem aufgehoben. Eine wichtige Komponente im Geschäft der medizinischen Fortpflanzungsmethoden ist die Leihmutter. Leihmutterschaft gegen Bezahlung ist die schlimmste Form eine Frau zu degradieren. Da wird nichts geliehen und verliehen, sondern ihre Gebärmutter als Mittel zur Auftragserfüllung von einer Agentur gekauft und vermarktet.

Ethik und Moral ist untergeordnet. Es ist ein rentables Geschäftsmodell. Verschiedene Agenturen rekrutieren auch arme Frauen als Leihmutter, die in entlegenen Dörfern leben. Was dazu führt, Leihmutterschaft als Gewinn für diese Frauen/Familie zu vermarkten. Aber was bedeutet es für eine Frau, die neun Monate ein Kind in ihrem Bauch trägt, und dann abrupt weggeben muss? Wo bleibt für das Kind die wichtige vorgeburtliche Mutter-Kind-Beziehung? In vielen Fällen muss die Leihmutter sich dazu verpflichten, ein behindertes Kind abzutreiben, weil unverkäuflich. Das Kind wird in dieser Konstellation ausgeblendet.

Auch Eizellenspenderinnen und Samenspender verschenken meist nichts, zusätzlich verdient die Agentur. Es ist ein Handel mit Eizellen, Samen und Embryos aus dem Labor, teilweise tiefgefroren, ab Lager sofort verfügbar. Katalogisiert mit Beschreibung, zum Auslesen und bestellen. Dazu passende Gebärarbeiterinnen, für reiche Bezahleltern.

Medizinische Fortpflanzungsmethoden sind im Grundsatz nicht zu verneinen. Für Paare die ungewollt kinderlos sind, können medizinische Fortpflanzungsmethoden hilfreich sein. Aber es müssen klare Grenzen gesetzt werden. Das christliche Menschenbild ist ein Massstab. Die Menschenwürde und das Wohl der Kinder soll der Mittelpunkt sein.

Während in den umliegenden Staaten Leimutterschaft verboten ist, fehlt in Liechtenstein eine gesetzliche Grundlage zum Verbot einer Leihmutterschaft.