Revidiertes Konzept Wolf Liechtenstein

Die Regierung hat am 14. Juni 2022 das revidierte Konzept Wolf Liechtenstein sowie die Richtlinie Herdenschutzhunde Liechtenstein zur Kenntnis genommen und das Amt für Umwelt beauftragt, eine öffentliche Konsultation durchzuführen.

Das „Konzept Wolf Liechtenstein“ wurde im Juli 2019 von der Regierung erlassen. Die strategische Ausrichtung des Konzepts, die wesentlichen Vollzugspraktiken und die Massnahmen zur Vermeidung bzw. Lösung von Konflikten lehnen sich dabei eng an jene der Schweiz an.

Diese Anlehnung ist sinnvoll, da die Flächenausdehnung Liechtensteins mit 160
km2 kleiner ist als die durchschnittliche Reviergrösse eines Wolfsrudels im Alpenraum. Demzufolge ist bei der Besiedlung durch Wölfe zu erwarten, dass deren Streifgebiete mit den Hoheitsgebieten Graubündens, St. Gallens und/oder Vorarlbergs überlappen. Vor allem bei der Überwachung der Wolfsbestände (Monitoring), der Beurteilung von Schadenereignissen und den damit zusammenhängenden Eingriffen in den Wolfsbestand ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit daher zielführend.

Der Wolfsbestand und die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Konflikte haben in den letzten 25 Jahren in der Schweiz zugenommen. Der Bundesrat hat daher die Jagdverordnung revidiert und per 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Mit der Anpassung der Schadenschwellen kann neu rascher in Wolfsbestände eingegriffen werden. Gleichermassen werden zumutbare Herdenschutzmassnahmen für die einzelnen Tiergattungen konkretisiert.

Zur erneuten Harmonisierung mit der schweizerischen Rechtslage schlägt die Regierung eine Revision des „Konzept Wolf Liechtenstein“ vor. Da Liechtensteiner Tierhalterinnen und Tierhalter ihre Tiere teilweise in der Schweiz (u.a. in Graubünden) weiden und/oder sömmern lassen, soll bezüglich Herdenschutzhunden eine Gleichbehandlung der Liechtensteiner Tierhalterinnen mit Tierhaltern der angrenzenden Kantone angestrebt werden. Als Vorlage für die neu von der Regierung vorgeschlagene „Richtlinie Herdenschutzhunde Liechtenstein“ dienen deshalb sowohl die Vollzugshilfe Herdenschutz des Bundesamtes für Umwelt als auch die Wegleitung Herdenschutz des Kantons Graubünden. In der Richtlinie werden die Beiträge an Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz von Herdenschutzhunden konkretisiert.

Mit Beschluss vom 14. Juni 2022 beauftragte die Regierung das Amt für Umwelt, eine öffentliche Konsultation zum revidierten „Konzept Wolf Liechtenstein“ sowie zur „Richtlinie Herdenschutzhunde Liechtenstein“ durchzuführen. Beide Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.llv.li/inhalt/119322/amtsstellen/wolfsmanagement-konsultation

Stellungnahmen sowie allfällige Fragen können bis spätestens 30. September 2022 elektronisch an catherine.frick@llv.li übermittelt werden. Zudem findet am 17. August 2022 um 19:30 Uhr im Schulungsraum des Amts für Personal und Organisation an der Kirchstrasse 9, 9490 Vaduz eine Informationsveranstaltung zum revidierten „Konzept Wolf Liechtenstein“ sowie zur „Richtlinie Herdenschutzhunde Liechtenstein“ statt. Interessierte sind gebeten, sich via E-Mail bis zum 12. August bei Cathérine Frick (catherine.frick@llv.li) anzumelden.