Initiativ-Begehren «Casino-Verbot» rechtens

Regierung verabschiedet Bericht und Antrag über die Vorprüfung der Verfassungsinitiative „Casino-Verbot“

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag über die Vorprüfung des angemeldeten Initiativbegehrens „Casino-Verbot“ zur Abänderung der Landesverfassung zuhanden des Landtags verabschiedet.

Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen von Gesetzes wegen weitere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Form und Art der Initiative eingehalten werden.

Die Regierung kommt zum Schluss, dass das Initiativbegehren die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllt. Auch die materielle Verfassungsmässigkeit, die bei Verfassungsinitiativen naturgemäss nur eingeschränkt überprüft werden kann, ist gegeben.

Aus EWR-rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass eine EWR-konforme Ausgestaltung des von der Initiative geforderten Verbots von Spielbanken die EWR-rechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat und die Umsetzung der Initiative in weiterer Folge auch ein Verbot von Geldspielen mit vergleichbaren oder höheren Risiken bedingen würde.