Krieg in der Ukraine: Liechtenstein weitet Personenliste aus

Ukraine

Die Regierung hat am Mittwoch, 8. Juni 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine und der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen.

Im Rahmen der Anpassung wurden die von der EU am 3. Juni beschlossenen neuen restriktiven Massnahmen gegenüber insgesamt 77 Personen und 26 Organisationen autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Bei den neu gelisteten Personen in der Ukraine-Verordnung handelt es sich um Militärangehörige, die an den vermuteten Kriegsverbrechen, unter anderem in Butscha, beteiligt waren bzw. diese angeordnet haben. Ausserdem wurden weitere Personen, die der russischen Regierung wirtschaftlich oder politisch nahestehen, einschliesslich deren Familienangehörigen, in den Sanktionsrahmen aufgenommen. Bei den Organisationen handelt es sich um russische Unternehmen aus den Bereichen Rüstung, Luftfahrt, Maschinenbau und Finanzen. Bei den neu in der Belarus-Verordnung gelisteten Personen handelt sich um Personen, die der belarussischen Regierung wirtschaftlich oder politisch nahestehen, um Medienschaffende und hochrangige Beamte. Bei den Organisationen handelt es sich um belarussische Unternehmen aus den Bereichen Düngemittelherstellung, Tabak, öffentlicher Verkehr und Rundfunk.

Am gleichen Tag hat die EU zudem zusätzliche Finanz-, Waren- und Handelssanktionen beschlossen. Die Umsetzung der Finanzsanktionen soll zeitnah erfolgen. Aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz kann Liechtenstein Waren- und Handelssanktionen erst nachvollziehen, nachdem diese von der Schweiz übernommen wurden.

Mit dem Nachvollzug der Sanktionen wird bekräftigt, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.