Kleine Anfragen an Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oehry zum Thema: Datenschutz mit Google und Co

Abgeordneter Daniel Oehry

Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle bezieht sich bereits im Vorwort auf die Datenschutzkonformität von Google Analytics. Darin ist zu entnehmen, dass im letzten Jahr die Nutzung von Goolge Analytics als kritisch eingestuft wurde, aber dies noch sehr zurückhaltend angewendet wurde. Seit dem 3. März 2022 ist es nun amtlich, dass liechtensteinische Internetseiten Google Analytics nicht mehr einsetzen sollten, weil sie dann mit einer Klage rechnen müssen. Wer nun Pech hat und als Tool zur Seitenerstellung eine Software genutzt hat, die sich nicht einfach per Tastendruck deaktivieren lässt, der kann quasi alles neu aufsetzen lassen. Profis können oder müssen sich das leisten, viele andere Seitenbetreiber stehen hier aber vor einer grossen Herausforderung. Meine Stichprobe gestern hat ergeben, dass bei fast allen Fussballclubs in Liechtenstein Google Analytics im Einsatz ist. Ich gehe davon aus, dass hier die Fussballvereine nicht die Ausnahme darstellen, sondern dass dies bei vielen Vereinen des Landes die Regel ist.

Dies führt zu folgenden Fragen:

Ist damit zu rechnen, dass dieses Jahr Vereine oder Privatpersonen mit Verfügungen rechnen müssen, wenn sie Google Analytics anwenden oder erfolgt dies erst auf Basis einer Klage? Wenn eine betroffene Person eine Beschwerde gemäss Art. 77 DSGVO gegen die Nutzung von Google Analytics einbringt, ist die Datenschutzstelle verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen und eine Untersuchung einzuleiten. Bis auf einen Fall konnten diese Fälle bislang immer mit einer einvernehmlichen Lösung beendet werden, indem der oder die Verantworliche auf die Nutzung von Google Analytics verzichtete.

Amtswegige Untersuchungen führt die Datenschutzstelle aktuell nicht durch und plant dies auch nicht für die nähere Zukunft.

Müssen google.li oder facebook.li ihre Dienste in Liechtenstein einstellen, weil sie Google Analytics nutzen? Google.li ist eine Suchmaschine und keine «normale Internetseite». Wenn man Google.li verwendet, ist es von vornherein klar, dass damit ein Datentransfer in die USA verbunden ist, da sich der Hauptsitz von Google in den USA befindet. Zudem verwendet Google.li kein Google Analytics. Daher ist Google.li in doppelter Hinsicht kein Fall einer unrechtmässigen Anwendung von Google Analytics.

Google Analytics ist hingegen dann ein Problem, wenn jemand eine Webseite beispielsweise eines Unternehmens oder eines Fussballvereins in Liechtenstein besucht und dann über Google Analytics seine oder ihre Daten in die USA als unsicheren Drittstaat tranferiert werden.

Facebook.li ist keine existierende Domain und ausserdem verwendet Facebook.com kein Google Analytics.

Wie gedenkt die Datenschutzstelle hier weitere Aufklärung zu leisten? Denn der Zeitungsartikel vom 3. März 2022 hat nicht dazu geführt, dass diese Info bei allen angekommen ist. Die Datenschutzstelle informiert auf ihrer Internetseite unter der Rubirk „Aktuelles“ über dieses Thema. Zudem verschickt die Datenschutzstelle regelmässig Newsletter zu den neuesten Entwicklungen. Darüber hinaus ist Google Analytics ein regelmässiges Thema bei den Veranstaltungen für die Datenschutzbeauftragten oder den Weiterbildungsveranstaltungen an den beiden Universitäten in Liechtenstein.

Die Datenschutzstelle erhält fast täglich Anfragen zur Nutzung von Google Analytics. In der Beratung zu dieser Frage empfiehlt die Datenschutzstelle, datenschutzkonforme Tools zu verwenden. Letztlich bleibt es aber eine unternehmerische Entscheidung, ob man auf konforme Tools umstellt oder das Risiko einer Beschwerde auf sich nimmt. Mit einer amtswegigen Untersuchung muss, wie ausgeführt, nicht gerechnet werden.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Risch zum Thema: Halbe Strassen in Eschen

Abgeordneter Patrick Risch

Es geht hier wieder um die Strasse von Eschen über Aspen nach Schellenberg, die seit Monaten für den Durchgangsverkehr gesperrt ist. Dies Aufgrund, wie schon gehört, diverser Baustellen, wie neuerdings auch aufgrund eines von Privaten vorgenommenen Rückbaus eines Strassenabschnittes. Wohlgemerkt, der Boden auf dem die Strasse erstellt wurde, gehört der Privatperson, der Belag – meiner Ansicht nach – und der Unterbau dem Staat.

Wie ist es dazu gekommen, dass eine Privatperson eine vom Land vor Jahrzehnten errichtete und unterhaltene Strasse rückbauen liess? Ich gehe einmal davon aus, dass dies nicht eine Entwicklung von heute auf morgen war. Im Hinblick auf eine geplante Belagssanierung wollte das Land im Jahr 2015 diejenigen Landflächen erwerben, auf denen die Landstrasse Eschen-Schellenberg seit 80 Jahren über privates Grundeigentum verläuft. Die Verhandlungen waren allerdings nicht erfolgreich.

Der durch eine Privatperson in Auftrag gegebene Aufbruch des Strassenbelags erfolgte während der Strassensperrung für die Fertigstellungsarbeiten des Trottoirs, welches in demjenigen Bereich der Aspenstrasse errichtet wurde, der in der Bauzone liegt. Die Durchfahrt Schellenberg-Eschen ist für Motorfahrzeuge aufgrund des Trottoirbaus aktuell nicht möglich. Das Amt für Tiefbau und Geoinformation wurde über die Sperrung eines Strassenabschnitts durch eine Privatperson kurz vor Beendigung des Trottoirbaus in Kenntnis gesetzt.

Ist diese Entfernung eines sich im Besitze des Landes befindlichen Strassenabschnittes legal? Diese Frage wird derzeit juristisch geprüft und ist Teil eines laufenden Verfahrens.

Wie viele Landstrassen sind in Liechtenstein auf privaten Grundstücken errichtet? Siehe die Antworten zu den Fragen 2 und 3 der kleinen Anfrage der Abgeordneten Karin Zech-Hoop zum Thema Landstrasse von Eschen via Aspen nach Schellenberg.

Falls es weitere Strassen gibt, die auf privaten Grundstücken errichtet worden sind, welche Optionen hat das Land, das übergeordnete öffentliche Interesse an der Strasse gegenüber Privatpersonen durchzusetzen? Siehe die Antworten zu Frage 4 der kleinen Anfrage der Abgeordneten Karin Zech-Hoop zum Thema Landstrasse von Eschen via Aspen nach Schellenberg.

Kann zumindest die Hälfte der verbliebenen Strasse für den Fuss- und Radverkehr freigegeben werden, damit eine direkte Fuss- und Radwegverbindung zwischen Schellenberg und Eschen wieder besteht? Der Durchgang für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Zweiradfahrzeuge ist möglich.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Seger zum Thema: Wildunfälle an der Bendererstrasse

Abgeordneter Daniel Seger

Bezüglich Wildunfälle ist die Bendererstrasse, welche die Gemeinden Schaan und Bendern verbindet, seit jeher eine heikle Zone und auch „Raserstrecke“ ohne fest installierte Radaranlage bekannt. Unfälle ereignen sich fast auschliesslich in der Dämmerung bzw. nachts. Mit dem Auftreten von Rotwild in den tieferen Tallagen hat sich die Situation zusätzlich akzentuiert, da es etwas völlig anderes ist, ob ein Fahrzeug mit 80 km/h Fahrgeschwindigkeit mit einem „25-kg-Reh“ oder einem „90-kg-Hirsch“ kollidiert. Betrachtet man die Fotos der Unfallfahrzeuge, ist klar, dass eine Kollision für die Fahrzeuginsassen mitunter lebensgefährlich sein kann, v.a. wenn ein Stück Rotwild angefahren wird. Dies, weil der Aufprall dazu führen kann, dass die Windschutzscheibe bricht und das Wildtier in den Fahrgastraum geschleudert wird. Insbesondere das schwerere Rotwild überlebt die Kollision meistens und flüchtet verletzt. Die Folge ist eine Nachsuche mit einem ausgebildeten Schweisshund, die mehrere Stunden andauern und in ca. 50 % der Fälle ohne Auffinden des verletzten Wildtiers endet. Nicht gefundene Tiere werden dann in den folgenden Stunden oder Tagen verenden, was grosses Tierleid bedeutet. Da langfristig – auch zur Entlastung der Schutzwälder in den Hanglagen bzw. dem daher dort intensivierten Jagddruck und den damit verbundenen Ausweichbewegungen des Wildes – unvermeidlich mit Wild in den Tallagen zu rechnen ist, stellen sich folgende Fragen im Zusammenhang mit der Reduktion der Unfallgefahr.

Wie beurteilt die Regierung bzw. wie beurteilen die zuständigen Stellen die Gefährlichkeit der Situation an der Bendererstrasse? Die Situation auf der Bendererstrasse hat sich in den letzten Jahren dadurch, dass das Rotwild vermehrt die Tallagen besiedelt, verschärft. Die Bendererstrasse zerschneidet den Wildlebensraum und muss von den Wildtieren zur flächigen Nutzung der Tallagen gequert werden. Dabei kommt es insbesondere im Frühjahr und Herbst vermehrt zu Wildunfällen. Im Vergleich zu Wildunfällen mit kleineren Wildtieren wie z.B. Rehwild oder Füchsen, besteht bei Unfällen mit Rotwild ein deutliches höheres Risiko für Personen- und Sachschäden.

Die geplanten Wildtierbrücken entlang der Grenze zum Kanton St. Gallen und das Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung vorgesehenen Verbesserung und Vernetzung der Wildlebensräume werden zu vermehrter Anwesenheit von Wildtieren und damit zu häufigeren Wildwechseln über die Bendererstrasse führen. Dies verstärkt den Handlungsbedarf.

Welche kurz- und mittelfristig umsetzbaren Massnahmen erachtet die Regierung bzw. erachten die zuständigen Stellen für die Bendererstrasse – neben der bereits erfolgten Installation von Wildwarnreflektoren – als erfolgsversprechend in Hinblick auf eine Reduktion der Unfallgefahr für Mensch und Tier? Als kurzfristige Massnahme werden in den kritischen Bereichen bereits seit einiger Zeit temporäre Gefahrensignale mit Blinklampen angebracht.

Zudem sind optische Wildwarnreflektoren sowie Reflektoren, welche bei Scheinwerferlicht eines Fahrzeuges einen Warnton generieren, installiert.

Weitere Massnahmen, wie die in Frage 4 genannte Massnahme der temporären und zeitlich der jeweiligen Jahreszeit angepassten Temporeduktion während der Nachtstunden, sind zu prüfen.

Zu den Wildwarnreflektoren: Wie genau, in welchen zeitlichen Abständen und durch welche Amtsstelle wird deren Wartung/Funktionsüberprüfung erledigt? Die Reflektoren werden durch die Mitarbeitenden des Amtes für Tiefbau und Geoinformation zweimal jährlich geprüft und bei Bedarf instandgesetzt.

Wie steht die Regierung dazu, auf der Bendererstrasse die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ab z.B. 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr von 80 km/h auf z.B. 40 km/h oder 50 km/h herabzusetzen und deren Einhaltung mit einer Radaranlage zu kontrollieren, wie dies bspw. im Kanton St. Gallen auf der Kantonsstrasse in Gams-Grabs der Fall ist? Generell führt eine temporäre Geschwindigkeitsreduktion zu weniger Wildunfällen oder zu geringeren Personen- und Sachschäden. Inwieweit dies auch auf die Bendererstrasse zutrifft und ob die Massnahmen auf Akzeptanz stossen werden respektive, ob die Durchsetzbarkeit gegeben sein wird, bedarf weiterer Abklärungen.

Wie steht die Regierung dazu, dass an der Bendererstrasse eine elektronische Wildwarnanlage, wie sie bspw. im Kanton Graubünden bei Pontresina zwischen Muottas Muragl und Gitöglia installiert ist, installiert wird? Die Installation von elektronischen Wildwarnanlagen ist gemäss den Erfahrungen im benachbarten Ausland sehr zielführend. Am besten funktionieren solche Anlagen jedoch bei örtlich begrenzten Wildtierwechseln.

Das Gebiet entlang der Bendererstrasse wird landwirtschaftlich intensiv genutzt und teilweise auch beweidet. Eine flächige Überwachung beidseits der Bendererstrasse wird nur schwer zu bewerkstelligen sein, da das Vieh auf der Weide die Warnanlage ebenfalls auslösen würde. Es müssten auf der ganzen Strecke zwei bis drei überwachte Korridore geschaffen werden und der Rest der Strecke mit beidseitigen Wildschutzzäunen gesichert werden. Die Regierung steht der Installation einer elektronischen Wildwarnanlage an der Bendererstrasse aufgrund der notwendigen umfangreichen Massnahmen kritisch gegenüber.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Seger zum Thema: LGBTIAQ+-Themen

In der Mai-Landtagssitzung hat die Mehrheit der Abgeordneten den Regierungsvorschlag zu Art. 25 Partnerschaftsgesetz abgelehnt. Der Vorschlag der Regierung, dass Menschen in eingetragener Partnerschaft für die gemeinsame Adoption, die Sukzessivadoption, nicht zugelassen sind, wurde vom Landtag abgelehnt. Die zuständige Regierungsrätin äusserte sich in den Medien über diese Entscheidung des Landtags überrascht, die Regierung werde diese Entscheidung des Landtags jedoch akzeptieren und interpretiere den Landtagsentscheid so, dass eine Mehrheit eine komplette Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei Adoption und Fortpflanzungsmedizin wolle. Diesbezüglich solle der ordentliche Gesetzesprozess durchlaufen werden.

Dazu habe ich folgende Fragen:

Wie sieht der Zeitplan der Regierung für die Rechtsänderung der kompletten Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei Adoption und Fortpflanzungsmedizin aus? Die Regierung arbeitet derzeit an einer Vernehmalssungsvorlage zur kompletten Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht. Aktuell ist vorgesehen, die Vorlage noch vor der Sommerpause in die Vernehmlassung zu schicken.

Die Thematik der Fortpflanzungsmedizin fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur. Eine entsprechende Vorlage ist für diese Legislaturperiode vorgesehen.

In welchen anderen Rechtsbereichen werden gleichgeschlechtliche Paare in Liechtenstein – unabhängig vom Zivilstand – anders behandelt als gemischtgeschlechtliche Paare? Durch die Einführung des Partnerschaftsgesetzes wurden eingetragene Partnerinnen und Partner und somit gleichgeschlechtliche Paare im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht den Ehepaaren gleichgestellt. Auch im Namensrecht wurden die eingetragenen Partnerinnen und Partner durch die letzte Reform des Partnerschaftsgesetzes im Jahr 2016 den Ehepaaren gleichgestellt.

In einigen wenigen Aspekten unterscheidet sich die eingetragene Partnerschaft nach wie vor von der Ehe. Zu nennen sind dabei insbesondere nachstehende Aspekte:

  • Keine Eheschliessung und kein Verlöbnis für gleichgeschlechtliche bzw. eingetragene Paare.
  • Es gibt keinen Vermögensausgleich von Gesetzes wegen bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft sowie keine Ehepakte. Der Vermögensausgleich kann aber vereinbart werden.
  • Es gilt eine kürzere Trennungsfrist bei gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.

In welchen anderen Rechtsbereichen gleichgeschlechtliche Paare anders als verschiedengeschlechtliche Paare – unabhängig vom Zivilstand – behandelt werden, kann im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht abschliessend beantwortet werden. Hierfür wären weitergehende Abklärungen in diversen Rechtsgebieten notwendig, die jedoch den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen.

Welche Rechtsbereiche, die LGBTIAQ+-Personen betreffen, sind in Liechtenstein nicht, nur teilweise oder im Unterschied zu heteronormativen Personen geregelt? Aufgrund des Umfangs dieser Frage sowie des geringen Zeitrahmens zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage kann hier keine abschliessende Beantwortung erfolgen.

Beispielhaft kann an dieser Stelle das Personenstandsregisterwesen genannt werden, welches aktuell zwischen „männlich“ und „weiblich“ unterscheidet und somit kein „Drittes Geschlecht“ beziehungsweise die Bezeichnungen „inter“, „offen“, „divers“ oder anderes nicht kennt.

Welche Vor- und Nachteile sieht die Regierung bezüglich Ehe für alle, wie sie einerseits in der Schweiz, das heisst keine neuen eingetragenen Partnerschaften sind mehr möglich, beziehungsweise andererseits in Österreich – die Öffnung der eingetragenen Partnerschaften auch für gemischtgeschlechtliche Paare – gewählt wurde? In Österreich und in der Schweiz wurden unterschiedliche Wege bzw. Modelle im Rahmen der Einführung der „Ehe für alle“ gewählt.

So wurde in Österreich am 1. Januar 2019 die „Ehe für alle“ eingeführt, gleichzeitig wurde das Partnerschaftsgesetz nicht aufgehoben und für gemischtgeschlechtliche Paare geöffnet. Somit besteht für Paare in Österreich die Wahlmöglichkeit zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft. Im Rahmen dieses Modells ergeben sich bei der eingetragenen Partnerschaft beispielsweise Erleichterungen bei der Auflösung durch eine verkürzte Trennungsfrist.

In der Schweiz hingegen sollen mit Inkrafttreten der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln können. Allerdings können ab diesem Datum keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden; diesen Paaren steht ab dann somit einzig die Ehe offen.

Die Vor- und Nachteile dieser Modelle betreffen Wertethemen, die aus Sicht der Regierung in der Gesellschaft zu diskutieren sind. Es ist ein gesellschaftspolitischer Diskurs zu führen, ob allen – wie in der Schweiz – nur noch die Ehe offen stehen soll oder – wie in Österreich – für alle beide Modelle zur Verfügung stehen sollen.

Welche Mitglieder der Regierung planen neben Regierungsrat Manuel Frick, der an der Podiumsdiskussion der «Pride» teilnehmen wird, die am 11. Juni 2022 in Schaan stattfindet, als Gast zu kommen oder sonst wie teilzunehmen? Die Regierung wird durch ein Mitglied offiziell an der «Pride» vertreten sein.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Zech-Hoop zum Thema: Landstrasse von Eschen via Aspen nach Schellenberg

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Die Landstrasse wird zusammen mit den darin sich befindenden Werksleitungen im Bereich Aspen erneuert. Zu diesem Zweck wurde die Strasse offiziell gesperrt. Während dieser Strassenschliessung hat nun ein Bodenbesitzer diese Landstrasse, welche über seinen privaten Grund führt, teilweise aufgerissen.

Dazu habe ich vier Fragen an die Regierung:

Wie ist diese Situation, dass ein privater Bodenbesitzer eine Landstrasse, welche über seinen Grund führt, beschädigt, rechtlich zu beurteilen und was passiert nach der Beendigung der offiziellen Bauarbeiten mit der Strassenschliessung? Die Frage wird derzeit juristisch geklärt. Es wird die Wiederherstellung des Strassenbelags angestrebt.

Gibt es viele Landstrassen, deren Strassenverlauf über privates Eigentum führen und keine Dienstbarkeiten dafür bestehen? Insgesamt gibt es 11 Grundstücke im privaten Eigentum, über die eine Landstrasse führt.

Weiter gibt es einige Stellen, bei denen der Strassenrand nicht exakt mit den Grenzen des privaten Grundeigentums übereinstimmt.

Zusätzlich gibt es Nebenanlagen, wie Bushaltebuchten, auf privatem Grundeigentum. Diese sind durch Dienstbarkeiten oder mit Pachtverträgen gesichert.

In welchen Gebieten führen liechtensteinische Landstrassen über Privatgrundstücke und wie viele Grundstücke sind mit welchem insgesamten Flächenverbrauch betroffen? Von den 11 betroffenen Grundstücken liegen acht an der Aspenstrasse, zwei in Ruggell und eines in Schellenberg. Die betroffenen Landflächen sind nicht gross; die genaue Zahl wird aktuell von der zuständigen Amtsstelle evaluiert.

Besteht ein Plan, die Situation langfristig zu lösen? Der Fall an der Aspenstrasse zeigt, dass Klärungsbedarf besteht. Unter Berücksichtigung der aktuell laufenden rechtlichen Abklärungen beziehungsweise des laufenden Verfahrens, wird die Regierung prüfen, ob und falls ja, welche weiteren Massnahmen erforderlich sind.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Zech-Hoop zum Thema: Prozesse der Motorfahrzeugkontrolle

Die Motorfahrzeugkontrolle erbringt wichtige Dienstleitungen für unsere Bevölkerung und stellt einen Pfeiler unserer Sicherheit auf den Strassen dar. Dennoch scheint die Zufriedenheit mit deren effizienter Dienstleistungserfüllung teilweise infrage gestellt zu werden.

Dazu meine Fragen an die Regierung:

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Motorfahrzeugkontrolle im Jahr 2019 in Amt für Strassenverkehr (ASV) umbenannt wurde.

Wie viele Fahrzeuge haben im Rahmen der ersten Inspektion nach der ersten Inverkehrssetzung gravierende Mängel und wäre es nicht sinnvoller, diese erste Inspektion auch alternativ von qualifizierten Autogaragen durchführen zu lassen? Bei Personenwagen findet die erste periodische Kontrolle vier Jahre nach der ersten Inverkehrssetzung statt. Im Jahr 2021 fanden 3’010 Erstkontrollen statt. Von diesen wurden 857 bzw. 28.4% beanstandet und somit die Prüfung als nicht bestanden abgeschlossen.

Die Auslagerung der technischen Kontrolle von Motorfahrzeugen und Anhängern wurde im Rahmen der Leistungsanalyse in der Landesverwaltung untersucht, welche dem Landtag mit Bericht und Antrag Nr. 123/2016 zur Kenntnis gebracht wurde. Gemäss dieser Untersuchung ist davon auszugehen, dass sowohl der Autofahrer beziehungsweise die Autofahrerin als auch das Staatsbudget durch die Auslagerung stärker belastet würden.

Unabhängig davon ist das zuständige Ministerium laufend in Diskussion mit dem ASV, um die Situation hinsichtlich der Fahrzeugprüfungen zu verbessern. Siehe dazu auch Frage 5.

Warum wird eine Kontrolle abgebrochen, anstatt alle Mängel aufzunehmen und abzuschliessen? Dies erzeugt doch wesentliche Mehraufwendungen auf beiden Seiten, indem ein weiterer Termin bei der MFK benötigt wird und der Prüfer wieder von vorne beginnen muss. Grundsätzlich müssen Fahrzeuge prüfungsbereit zur periodischen Kontrolle gebracht werden. Für die periodische Kontrolle steht je nach Fahrzeugart eine definierte Prüfzeit zur Verfügung. Bei prüfungsbereiten Fahrzeugen ist diese Prüfzeit ausreichend. Bei Fahrzeugen mit sehr vielen Mängeln reicht die definierte Prüfzeit jedoch vielfach nicht aus und die Prüfung muss abgebrochen werden aufgrund der nachfolgenden Prüfungen. Bei Fahrzeugen, bei welchen die Prüfung vollständig durchgeführt werden konnte, aber die Prüfung nicht bestanden wurde, besteht die Möglichkeit, die aufgeführten Mängel bei einer qualifizierten Autogarage beheben und mittels Reparatur-Bestätigungs-Verfahren abzuschliessen. Das ASV hat insgesamt 87 Autogaragen in Liechtenstein und der Schweiz autorisiert Reparatur-Bestätigungs-Verfahren durchzuführen. In diesen Fällen ist kein weiterer Prüfungstermin beim ASV erforderlich.

Die Experten scheinen unter Druck zu stehen, da sie nur 20 Minuten pro Prüfung Zeit hätten. Dies erscheint mir etwas unlogisch zu sein, da ältere Fahrzeuge sicher mehr Zeit in Anspruch nehmen als neuere Modelle. Gibt es diese Vorgaben informell wie offiziell wirklich und wenn ja, was wird zur Verbesserung unternommen? Die Prüfzeiten sind je nach Fahrzeugart definiert und entsprechen der Durchschnittszeit in der Schweiz. Für einen Personenwagen beträgt die Prüfzeit 20 Minuten. Der Prüfaufwand ist bei älteren und neueren Fahrzeugen gleich. Wie zu Frage 2 erwähnt, sind die Prüfzeiten grundsätzlich ausreichend, sofern die Fahrzeuge pünktlich und prüfungsbereit zum Prüfungstermin erscheinen.

Warum gibt es keine Prüftermine für Schweizer Fahrzeuge, wenn die schweizerische MFK dies für liechtensteinische Fahrzeuge ohne Probleme auch anbietet? Da Liechtenstein bei den periodischen Kontrollen der Fahrzeuge im Rückstand ist, ist es derzeit nicht angezeigt auch schweizerische Fahrzeuge zu prüfen. Es ist das Ziel, bei den liechtensteinischen Fahrzeugen bezüglich der periodischen Kontrollen, die Rückstände abzubauen.

In den Schweizer Kantonen ist die Anzahl der Rückstände unterschiedlich und je nach Kapazität können daher auch liechtensteinische Fahrzeuge geprüft werden. Es gibt keine Verpflichtungen zwischen den Kantonen und Liechtenstein oder zwischen den Kantonen untereinander Fahrzeuge zu prüfen.

Haben Sie die Möglichkeit einer mobilen Prüfstelle einmal geprüft und wenn ja, was für Vor- und Nachteile werden damit verbunden? Ja, das ASV befindet sich seit Mitte April in einer 3,5-monatigen Testphase mit einer vom TCS gemieteten mobilen Prüfstelle. Der Vorteil der mobilen Prüfstation liegt in der Entlastung der bestehenden Prüfhalle, welche derzeit oft an ihrer Kapazitätsgrenze stösst.