«Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rente ist eine FAIRNESS-Initiative»

11. Mai 2022; Vaduz; Präsentation der GesetzesInitiative «zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung. Johannes Kaiser (FBP) und Manfred Kaufmann (VU) (Foto: Michael Zanghellini)

Die Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser (FBP) und Manfred Kaufmann (VU) reichten beim Landtag die «Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung» ein. Bei einem Staatsreserve-Polster von 2.7 Milliarden Franken sei es nach 10-jährigem Rentenstopp an der Zeit, zum ursprünglichen Renten-Berechnungssystem wie vor 2011 – zum Mischindex mit dem Lohn- und Konsumentenpreis-Index – zurückzukehren.

Im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes wurde auch der Staatsbeitrag an die AHV wesentlich gekürzt. Um die Ertragsausfälle für die AHV zu kompensieren und deren langfristige Sicherung zu gewährleisten, wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, unter anderem wurde der Mechanismus der Teuerungsanpassung geändert. Dabei wurde die Koppelung an den Mischindex aufgegeben. Als Bemessungsgrundlage dient seither nur mehr der Konsumentenpreisindex.

«Eiszeit» – Rentenstopp seit 11 Jahren
Aufgrund dieser Neuregelung kam es seit 2011 zu keiner Teuerungsanpassung der AHV-Renten mehr. Dieses Einfrieren der Renten führt zu einem Kaufkraftverlust, der besonders diejenigen Rentner und Rentnerinnen trifft, die neben der AHV kein oder nur ein kleines Einkommen aus einer Pensionskasse besitzen. Schliesslich nimmt dadurch auch die Versorgungsquote (das Verhältnis der Rente zum früheren Lohn) ständig ab, was insbesondere kommende Rentnergenerationen treffen wird.

Diese Gesetzesinitiative hat zum Ziel, durch Rückkehr zum Mischindex, zur ursprünglichen Gesetzeslage, Rentenerhöhungen zu ermöglichen.

Staat zog sich sukzessive mit Beitragsleistung auf 10 Prozent zurück
Im Rahmen der Staatshaushaltssanierung reduzierte der Staat den Finanzierungsbeitrag an die AHV sukzessive. Zur Sanierung des Staatshaushaltes wurde in einem ersten Schritt die Bindung des Staatsbeitrages an die Ausgabenentwicklung der AHV aufgegeben und auf jährlich 50 Mio. Franken festgesetzt. Der Staatsbeitrag wurde in weiterer Folge auf 30 Mio. Franken gesenkt.

Leistete im 2011 der Staat der AHV aus den allgemeinen Staatsmitteln noch einen Beitrag von 20% an die jährlichen Ausgaben (plus 2/3 der LSVA-Abgabe), lag dieser Beitrag im Jahr 2021 noch bei rund 10% der Ausgaben. Die Schweiz hat diese Kopplung des Beitrages von staatlichen Mitteln an die Ausgaben der AHV beibehalten und derzeit bei rund 21% festgesetzt.

Auflösung des Mischindexes im 2011 leitete für Rentner Abwärtsspirale ein
Zur Kompensation dieser Mindereinnahmen wurden in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt. Zunächst wurden versicherungsmathematisch berechnete Kürzungssätze beim Rentenvorbezug eingeführt. Auch erfolgte in zwei Schritten eine Beitragserhöhung. Schliesslich wurde das ordentliche Rentenalter auf 65 Jahre erhöht und aus staatlichen Mitteln eine Einmaleinlage von 100 Mio. Franken in den AHV-Fonds vorgenommen. Bereits 2011 wurde zudem beschlossen, die Anpassung der Renten an die Teuerung auf Grundlage des Preisindexes anstelle des Mischindexes (Lohn- und Preisindex) vorzunehmen.

Der Preisindex ist seit dem Jahr 2011 – im Gegensatz zum Lohnindex – kaum gestiegen, und somit gab es seither auch keine Rentenerhöhungen mehr. Der Preisindex wird aufgrund eines Warenkorbs ermittelt, der allerdings nicht auf Rentnerhaushalte zugeschnitten ist. So sind bspw. gerade die Krankenkassenprämien, die einen grossen Ausgabenposten in einem Rentnerhaushalt darstellen, nicht enthalten. Dazu hält auch der Geschäftsbericht der AHV 2020 fest: «Der Konsumentenpreisindex kann die Lebenshaltungskosten eines Rentners nicht präzise abbilden».

Lang anhaltender «Rentenstopp»: Rente wird ausgeblutet
Durch einen derart lange anhaltenden «Rentenstopp» kommt es zu einem Kaufkraftverlust, der besonders jene Rentner hart trifft, die nur eine AHV-Rente und keine Einkünfte aus einer Pensionskasse beziehen. Das sind immerhin rund 50% der heutigen Rentner. Auch für die künftigen Rentnergenerationen bringt das ernsthafte Nachteile: die Versorgungsquote, d.h. das Verhältnis zum früheren Lohn wird ständig kleiner. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Umwandlungssatz der Pensionskassen kontinuierlich gesenkt wird, sinken auch die Einkünfte aus der zweiten Säule. Es ist also elementar wichtig, die AHV Rente nicht auszubluten.

In der Schweiz gab es in den letzten 10 Jahren viermal ein Rentenanpassung
In der Schweiz, die den Mechanismus der Rentenanpassung beruhend auf dem Mischindex beibehalten hat, kam es seit 2011 viermal zu Rentenanpassungen.

LIBERA-Gutachten bestätigt: Rückkehr zum Mischindex ist finanziell problemlos
Rentenanpassungen bzw. Rentenerhöhungen können nur vorgenommen werden, wenn die Reserven im AHV-Fonds mindestens das Fünffache einer Jahresausgabe betragen (Art. 77bis AHVG). Die Regierung hat mindestens alle 5 Jahre ein versicherungstechnisches Gutachten einzuholen und muss dem Landtag Massnahmen vorlegen, wenn die Reserven des AHV-Fonds in einem Zeithorizont von 20 Jahren unter das Fünffache einer Jahresausgabe fallen (Art. 25bis AHVG).

Bei einer ausserordentlichen Rentenanpassung von rund 2.6% (Erhöhung der Mindestrente auf 1190 Franken) und Einpflegung der effektiven Ergebnisse des Jahres 2021 beträgt das Verhältnis AHV-Fonds zu Jahresausgabe im Jahr 2040 5.57 und es wären aktuell keine neuen Massnahmen erforderlich.

September-Landtag: Fairness, Gerechtigkeit und Wertschätzung vor älterer Generation steht auf der Probe
Wird diese Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung nicht angenommen, wird es vor 2027 wohl kaum eine Anpassung geben. Es hat mit Fairness, Gerechtigkeit und Wertschätzung zu tun, den Rentenstopp, welcher im Umfeld der Staatshaussanierung eingeführt wurde, bei der heutigen finanziellen Situation aufzuheben. Wie wäre es, wenn alle Erwerbstätigen auf den Lohnbezug vor 10 Jahren zurückgestuft würde?