Regierung: B + A an den Landtag

Mobilitätskonzepts 2030 sowie die längerfristigen Leitprojekte

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 den Bericht und Antrag betreffend den zweiten Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030 verabschiedet.

Anlässlich der Behandlung des Berichts und Antrags betreffend das Mobilitätskonzept 2030 im Landtag wurde die Regierung beauftragt, zum Umsetzungsstand des Mobilitätskonzepts 2030 sowie der darin enthaltenen längerfristigen Leitprojekte jährlich Bericht zu erstatten.

Der nun vorliegende zweite Monitoringbericht über das Berichtsjahr 2021 bildet den aktuellen Umsetzungsstand ab. Der Bericht zeigt auf, welche Entwicklungen im Sinne der Zielsetzungen der Mobilitätskonzepts 2030 bereits angestossen sind und was deren Stand ist.

Staatliche Aktivitäten im Telekommunikations- und Postmarkt

An der Landtagssitzung vom 29. September 2021 wurde die Interpellation vom 31. August 2021 betreffend die staatlichen Aktivitäten im Telekommunikations- und Postmarkt an die Regierung überwiesen. Im Rahmen der Interpellation wurde die Regierung eingeladen, neun Fragen zu den öffentlichen Unternehmen im Telekommunikations- und Postsektor zu beantworten. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022, die Beantwortung der Interpellation zu Handen des Landtages verabschiedet.

Wie die Regierung in ihrer Beantwortung festhält, gewährleistet der Grundversorgungsauftrag im Telekommunikationssektor neben der Erreichbarkeit der Landesvorwahl +423 und der Bereitstellung von internationalen Verbindungen und Notrufnummern auch das Angebots von inländischen Kommunikationsdienstleistungen im Falle eines Marktversagens und in Krisenzeiten. Die Regierung ist grundsätzlich offen gegenüber einer Privatisierung im Telekommunikationssektor.
Allerdings haben die Abklärungen der letzten beiden Jahre gezeigt, dass kein geeigneter Partner zur Verfügung steht. Die Telecom Liechtenstein AG befindet sich zudem in einem Transformationsprozess und ist auf sehr gutem Weg die gewünschten Skaleneffekte auch ohne strategischen Partner mit finanzieller Beteiligung zu erzielen. Die Regierung sieht aktuell keinen Anlass für den staatlichen Ausstieg aus dem Telekommunikationssektor. In Bezug auf eine mögliche Separierung von Netzinfrastruktur und Diensten im Mobilfunkbereich erkennt die Regierung keinen Nutzen, der den Eingriff in die bestehenden Eigentumsrechte der Netzbetreiber rechtfertigen würde. Insbesondere ist dadurch keine Reduktion der Strahlenbelastung oder eine Verbesserung der Netzqualität zu erwarten.

Im Postsektor geht die Regierung davon aus, dass der Grundversorgungsauftrag unverändert bleiben wird. Die Kosten der Grundversorgungsleistungen der Post werden vollumfänglich von der Post selbst finanziert. In Bezug auf die Kostentransparenz werden die gesetzlichen Vorgaben heute schon eingehalten. In Zukunft sollen die Bereiche Universaldienst und Nicht-Universaldienst auch im Geschäftsbericht der Post separat ausgewiesen werden. Mit der Umsetzung der 3. Postdiensterichtlinie werden zudem die aktuellen europäischen Standards für den liechtensteinischen Postsektor übernommen, welche die Technologieneutralität bei Postdienstleistungen berücksichtigen.

Abänderung des Eisenbahngesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 eine Stellungnahme zu den anlässlich in der 1. Lesung betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird das Eisenbahngesetz gemäss den anzuwendenden EWR-Rechtsakten aktualisiert.

Im Rahmen der ersten Lesung im Landtag, welche am 7. April 2022 stattgefunden hat, wurden diverse Fragen gestellt, welche mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet werden. Diese bezogen sich auf sehr unterschiedliche Regelungsinhalte, von der Erteilung der Sicherheitsbewilligung über die Unfalluntersuchung bis hin zum Ausbau der bestehenden Eisenbahninfrastruktur.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Juni 2022 in zweiter Lesung behandeln.

Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Rechtshilfegesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes verabschiedet. Die Vorlage soll im Juni vom Landtag in zweiter Lesung behandelt werden.

Verschiedene Abänderungen der Strafprozessordnung analog der österreichischen Rezeptionsvorlage sollen eine Vereinfachung bzw. Beschleunigung des strafprozessualen Verfahrens mit sich bringen. Zudem werden mit der Vorlage redaktionelle Fehler aus früheren Gesetzesrevisionen bereinigt und punktuell inhaltliche Unstimmigkeiten korrigiert. Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist auch der Ausbau des Opferschutzes.

Die Vorlage wurde im April in der ersten Lesung vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Lediglich zu einigen wenigen Bestimmungen wurden Fragen aufgeworfen.
Diese werden mit der gegenständlichen Stellungnahme beantwortet.

Vorbildfunktion des Staates im Bereich Klima und Energie

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 die Postulatsbeantwortung betreffend die Vorbildfunktion des Staates im Bereich Klima und Energie zuhanden des Landtags verabschiedet.

Das Land Liechtenstein kann auf eine langjährige Erfahrung im Bereich des nachhaltigen Bauens zurückblicken. Bauten wie die Erweiterung der Weiterführenden Schulen Triesen oder das Landesarchiv hatten und haben überregionale Vorbildwirkung.

In Bezug auf die Emission von Treibhausgasen dominieren bei den staatlichen Liegenschaften die älteren Bestandsbauten, die teilweise noch fossil mit Gas und Öl beheizt werden. Diesbezüglich hat die Regierung einen Absenkpfad entwickelt, um den Energieverbrauch zu reduzieren, fossile Energie zu eliminieren und die Emission von Treibhausgasen zu minimieren. Zudem ist auch der aktive Ausbau von Photovoltaik auf Liegenschaften der Landesverwaltung vorgesehen.