Die Gesetzes-Initiative zur Rentenanpassung steht

Standpunkt des FBP-Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser

Der Landtag bewegt sich bei der Thematik Rentenanpassung wirklich im Kreis. Rhetorisch bezeichnet die Volksvertretung die Tatsache, dass seit 2011 ein Rentenstillstand besteht, als eine «ungute Situation», doch blieb es bisher bei diesem Lippenbekenntnis. Statt eine gerechte und faire Lösung anzustreben, nämlich bei der Rentenberechnung zur Rückkehr zur zum Mischindex, d.h. Berücksichtigung des Lohn- wie auch Konsumentenpreis-Indexes – wie dies vor 2011 die Praxis war –, beschäftigt man die Regierung mit der Beantwortung von Interpellationen und Postulaten. Auch im Rahmen der Debatten um die langfristige Stabilisierung der AHV, bei der die Technischen Gutachten der LIBERA die Diskussionsgrundlage bildeten, war die notwendig erscheinende Rentenanpassung immer wieder im Mittelpunkt der diversen Voten.

Einschneidende Auswirkungen der Sparpakete zur Staatshaushaltssanierung

Auslöser der einschneidenden Massnahme, bei der Ermittlung der Berechnung der Rente nur noch den Konsumentenpreis als Index heranzuziehen, waren die Sparpakete im Rahmen der Staatshaushaltssanierung. Die Seniorinnen und Senioren hatten dazu auch ihren Beitrag zu leisten, so wurde nicht nur die Rente in ihrer teuerungsbedingten Weiterentwicklung auf Eis gelegt, sondern in diesem Zug im Weiteren der Steuerfreibetrag von 30 Prozent auf die 2. Säule gestrichen. Auch die KVG-Revision belastete die Rentnerinnen und Rentner mit deutlich höheren Selbstbeteiligungen und Franchisen.

Rentenstillstand seit bereits elf Jahren

Zur Sanierung des Staatshaushaltes wurde die Koppelung des Staatsbeitrags an die Ausgaben der AHV abgeschafft, zunächst auf jährlich 50 Millionen Franken begrenzt und später auf 30 Millionen Franken nahezu halbiert. Bei einem Rentenstillstand seit bereits elf Jahren hat die Kumulation all dieser Massnahmen sowie gesetzlichen Eingriffe ihre Auswirkungen auf die erhöhten Lebenshaltungskosten der Rentnerinnen und Rentner. Zudem wird immer wieder verkannt, dass der Konsumentenpreisindex die Lebenshaltungskosten eines Rentnerhaushaltes nicht adäquat abbildet, da der Warenkorb grosse Ausgabenposten, wie etwa die Krankenkassenprämien, nicht enthält.

Renten-Leistung auch für künftige Rentner in der Abwärtsspirale

Mittlerweile hat der Staat über 2,5 Milliarden Franken an Reserven, und es ist nicht korrekt, fair und nachvollziehbar, weshalb an einer Sparmassnahme, welche in der Schieflage des Staatshaushaltes vorübergehend vertretbar war, festgehalten und so die Rentenleistung immer mehr ausgedünnt wird. Durch einen derart langanhaltenden Rentenstopp kommt es zu einem Kaufkraftverlust, der besonders jene Seniorinnen und Senioren, die nur eine AHV-Rente und keine Einkünfte aus einer Pensionskasse beziehen, noch viel härter trifft.

Auch für die künftigen Rentnergenerationen bedeutet dies ernsthafte Nachteile: Die Versorgungsquote, d.h. das Verhältnis von AHV-Rente zum früheren Lohn wird ständig kleiner. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Umwandlungssatz der Pensionskassen kontinuierlich gesenkt wird, sinken auch die Einkünfte aus der zweiten Säule. Es ist also elementar wichtig, dass die AHV-Rente nicht ständig in der Abwärtsspirale verfangen ist.

Initiative zur Rentenanpassung wird beim Landtag eingereicht

Statt um den heissen Brei herumzureden, ist die Zeit nun mehr als reif, dass der Landtag eine Entscheidung trifft. Die Initiative zur «Rentenanpassung/Rückkehr zum Mischindex» steht und wird nächste Woche beim Landtag eingereicht. Auch die Öffentlichkeit wird im Detail darüber informiert. Die Volksvertretung wird sich dann in der September-Landtagssitzung mit dieser Initiative befassen und Farbe bekennen müssen.