IG VolksMeinung: Warum eine Verfassungsinitiative?

Und warum nicht wenigstens ein oder zwei Casinos gestatten?

Viele Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes machen sich Gedanken und konfrontieren uns mit ihren Fragen in dieser Richtung. Es ist in der Tat eine anspruchsvolle Rechtsmaterie, die eingehend zu analysieren war.

Nachfolgend sprechen wir kurz die wichtigsten Punkte an und erklären, wie beide Fragen unmittelbar zusammenhängen:

Grundrechte der Verfassung stehen über dem einfachen Gesetz
Seit der liechtensteinische Gesetzgeber 2010 mit der Einführung der Geldspielkonzession den Casinomarkt einen Spalt, und 2016 mit der Umwandlung in eine Polizeibewilligung weit geöffnet hat, kann sich die Casinobranche auf die Handels- und Gewerbefreiheit und die vier EWR-Grundfreiheiten berufen, welche in Liechtenstein Verfassungsrang geniessen und nicht per Gesetz wieder beliebig geschmälert oder gar ausgehöhlt werden können. Sie sind in ihrem Kerngehalt als Grundrechte durch den Gesetzgeber zu wahren und zu garantieren, und durch die Gerichte zu schützen – auch für die Casinobranche. Ein Casinoverbot oder auch nur einschneidende Einschränkungen für das Casinogewerbe können deshalb rechtlich nur Bestand haben, wenn diese auf der gleich hohen Rechtsebene, nämlich auf Verfassungsstufe erfolgen.

Hinzu kommt das Grundrecht der rechtsgleichen Behandlung nach Art. 31 Landesverfassung, sodass es verfassungswidrig wäre, einzelne Casinos rechtlich zu benachteiligen oder durch strengere Vorschriften aus dem Markt zu drängen, sodass nur noch ein oder zwei Standorte übrig blieben mit beschränkten Geldspielangeboten.

Nur Verfassungslösung bringt Volkswillen zum Ausdruck
Nur mit einer Verfassungslösung als klarem Verdikt des Volkes ist dem Problem der Casinoflut in wirksamer Weise noch beizukommen. Jede Lösung auf Gesetzesstufe, die für das Casinogewerbe einschneidend wirken soll, hätte kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge über die Fragen der Verfassungswidrigkeit und Verletzung von EWR-Grundrechten. Und die Chancen für unser Land stünden schlechter, je einschneidender die erlassenen gesetzlichen Einschränkungen wären.

Warum nicht die Zahl der Casinos per Gesetz nachträglich beschränken?
Eine einfache Beschränkung der Zahl der Gewerbebewilligungen für Casinos oder gar ein Zurück zum Konzessionssystem für ein oder zwei Casinos zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Beides würde die Handels- und Gewerbefreiheit und die EWR Grundfreiheiten verletzen und hätte weder vor dem Staatsgerichtshof noch vor dem für den EWR zuständigen EFTA-Gerichtshof Bestand, nachdem wir einmal Casinos grundsätzlich und sogar in ihrer Anzahl unbegrenzt zugelassen haben.

Fazit
Nur noch ein klarer, auf Verfassungsstufe zum Ausdruck gebrachter politischer Wille des Volkes als Grundsatzentscheid für ein Casinoverbot kann jetzt noch einer verfassungsrechtlichen und EWR-rechtlichen Prüfung standhalten.
Nachdem wir unsere Tore für Casinos weit geöffnet haben, bleibt uns jetzt nur noch die Wahl zwischen einem Casinoverbot und einem unbegrenzten Casinoboom. Es ist eine schwierige rechtspolitische Lage, in die wir uns hineinmanövriert haben, und die eine Entscheidung des Volkes verlangt – für die Zukunft unseres Landes.

Weitere Informationen
Auf unserer Homepage findet Ihr genügend Argumente und Anregungen und auch, wie unser Casinowildwuchs von aussen gesehen wird. Ihr findet uns auch über die Domains: www.casinostopp.li und www.casinoverbot.li

IG VolksMeinung