Auf dem Weg zu einer Ehe für Alle

Parteibühne: Freie Liste

Mit dem gleichermassen überraschenden und erfreulichen Abstimmungsverhalten an der vergangenen Landtagssitzung sind wir der Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Paaren deutlich nähergekommen, als von der Regierung vorgeschlagen.

Ausgehend vom Urteil 2020/097 des Staatsgerichtshofs war diese dazu verpflichtet, das Partnerschaftsgesetz anzupassen und das diskriminierende Verbot der Stiefkindadoption aufzuheben. Im Artikel 25 PartG ist darüber hinaus allerdings ein generelles Adoptionsverbot sowie das Verbot fortpflanzungsmedizinischer Verfahren für in eingetragener Partnerschaft lebende Personen verankert. Dem gegenüber sind Personen in einer nicht eingetragenen Partnerschaft von diesen Verboten nicht betroffen, unbeachtet ihrer sexuellen Orientierung. Mit dem Partnerschaftsgesetz, welches in seinem Ursprung einer Diskriminierung von LGBTQIA+ Personen entgegenwirken sollte, wurde also eine neue Form von Diskriminierung geschaffen. Dies nicht zuletzt zu Lasten des Kindswohls: Wenn die gemeinsame Kindeserziehung durch ein gleichgeschlechtliches Paar (beispielsweise nach einer Einzeladoption durch eine*n Partner*in) gleichzeitig die Verpartnerung der Elternteile ausschliesst, dann besteht für das Kind im Todes- oder Trennungsfall keinerlei rechtliche Absicherung.

Der minimalistische Vorschlag der Regierung zur Umsetzung des StGH Urteils hat uns und viele andere enttäuscht. Die Regierung war nicht gewillt, bestehende und offensichtliche Diskriminierung proaktiv zu bekämpfen. Erfreulich ist, dass eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten das ähnlich sah und dem angedachten, überarbeiteten Artikel 25 nicht zustimmte. Die daraus resultierende Streichung des Artikels, welcher Adoption und Fortpflanzungsmedizin für eingetragene Partner*innen verbietet, ist ein Schritt in Richtung Gleichstellung von gleichgeschlechtlich liebenden Paaren. Die Regierung bereitet nun in Folge einen Gesetzvorschlag vor, um diesen Landtagsentscheid korrekt umzusetzen. Das Partnerschaftsgesetz birgt aber auch nach der Abschaffung von Artikel 25 noch Diskriminierung. So führt die eingetragene Partnerschaft beispielsweise zu einem Zwangs-Outing, da der damit verbundene Zivilstand in Dokumenten wie etwa Arbeits- oder Mietverträgen angegeben werden muss.

Nur die Ehe für alle schafft eine vollständige rechtliche Gleichstellung zwischen gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren. Das darf nicht zu viel verlangt sein.   Fraktion der Freien Liste