Verordnung über Verkehr mit Spielzeugen im EWR

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2022 die Verordnung über den Verkehr mit Spielzeugen im Europäischen Wirtschaftsraum verabschiedet.

Im EWR muss Spielzeug bestimmte Standards und Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor es in den Handel darf. Die Richtlinie 2009/48/EG regelt die Produktanforderungen für Spielwaren, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.

Die liechtensteinische Verordnung wurde aufgrund der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug vollständig revidiert. Als zuständige Vollzugsbehörden sind das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen sowie das Amt für Volkswirtschaft festgelegt, die für ihre Amtshandlungen Gebühren einheben können.

Die neue Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft.