Stärkung des Tierschutzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2022 die Postulatsbeantwortung betreffend die Stärkung des Tierschutzes in Liechtenstein verabschiedet. Der Landtag hatte das Postulat in seiner Sitzung vom 30. September 2021 an die Regierung überwiesen.

Im Postulat wird die Regierung darauf aufmerksam gemacht, dass die Anpassung des Strafrahmens bei den Tagessätzen im Nebenstrafrecht bei der Revision des Strafgesetzbuches 2019 unterblieben ist. Gleichzeitig wird dieser mögliche Änderungsbedarf zum Anlass genommen, die Tierschutzgesetzgebung in weiteren Punkten zu prüfen und die Rolle des Tierschutzbeauftragten neu zu beurteilen.

Die Regierung zeigt in ihrer Postulatsbeantwortung auf, dass verschiedene Wege parallel verfolgt werden müssen, damit der Tierschutz weiterhin nachhaltig gestärkt werden kann. Aus Gründen der praktischen Umsetzbarkeit der bereits sehr umfänglichen Tierschutznormen spricht sich die Regierung nicht für zusätzliche Normen aus. Vielmehr soll das bestehende Kontrollsystem noch effizienter gestaltet und auf eine gesamtheitliche Wirksamkeit hin überprüft werden. Hier arbeitet das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ALKVW eng mit den kantonalen und Bundesbehörden der Schweiz zusammen. Daneben müssen Tierhalter und Tierhalterinnen mit Information gefördert und befähigt werden, mehr Verantwortung gegenüber dem Tier zu übernehmen.

Aus Sicht der Regierung ist die formale Anpassung des Strafrahmens eine Möglichkeit, eine Verschärfung der Sanktionen herbeizuführen. Allerdings bewirkt diese Massnahme nicht zwingend auch die geforderten härteren Strafen. Die Strafgerichte verhängen dabei Strafen nach Grundsätzen der Strafgesetzgebung und in Relation zur Strafhöhe bei anderen Vergehen.

Zum Aufgabenprofil des Tierschutzbeauftragten stellt die Regierung fest, dass die Zusammenarbeit zwischen Tierschutzbeauftragtem und dem ALKVW im Grundsatz gut funktioniert und die Aufgabentrennung etabliert ist. Sie zeigt die vielfältigen Möglichkeiten zur Einflussnahme bei Tierschutzthemen auf und hält fest, dass nicht nur die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten besser erklärt werden müssen, sondern eine ganzheitliche Sicht auf den Tierschutz gefördert werden muss.