Parteibühne: Freie Liste-Fraktion zum Partnerschaftsgesetz

Zaghafter Minimalismus bei der Gleichstellung

Vor 10 Jahren trat das heutige Partnerschaftsgesetz in Kraft. Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben dem Gesetz bei der Volksabstimmung im Juni 2011 klar die Ja-Stimme gegeben: 68.76% sprachen sich für das Partnerschaftsgesetz aus. Bevor sich die Liechtensteinische Politik an die Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes herangewagt hat, wartete sie Entscheide in den umliegenden Ländern ab. Es brauchte mehrere politische Vorstösse im Landtag, bevor sich die Regierung anschickte, endlich eine Lösung für gleichgeschlechtliche Paare im Land zu schaffen.

Das Schweizer Stimmvolk hatte dem Partnerschaftsgesetz bereits im Juni 2005 mit 58% zugestimmt. Sechzehn Jahre später haben die Schweizerinnen und Schweizer an der Urne mit 64.5% der Ehe für alle zugestimmt. Sämtliche Kantone, auch solche die eher für ein konservatives Abstimmungsverhalten bekannt sind, haben der Öffnung der Ehe für alle zugestimmt.

Ein Männerpaar, dem die Stiefkindadoption verwehrt wurde, hat das Recht gerichtlich eingeklagt. Der Staatsgerichtshof hat daraufhin das im Artikel 25 ausgesprochene Verbot der Stiefkindadoption für verfassungswidrig erklärt. Es wurde eine Frist bis Juli dieses Jahres eingeräumt, in welcher der Gesetzgeber die genannte Diskriminierung im Artikel 25 aus dem Weg zu räumen hat. Ansonsten wird der gesamte Artikel 25 ungültig. Damit einhergehend fiele auch das Adoptionsverbot komplett.

Artikel 25 verbietet gleichgeschlechtlichen Paaren die Anwendung von Fortpflanzungsmedizin sowie die Adoption. In Österreich wurden diverse Diskriminierungen, die im Partnerschaftsgesetz definiert waren, eingeklagt, vom Verfassungsgericht als Diskriminierung bestätigt und aufgehoben. Auch in der Schweiz gab es ähnliche Gerichtsentscheide.

Dieses Vorwissen macht das Vorgehen der Liechtensteinischen Regierung umso unverständlicher: Sie legt einen Vorschlag vor, welcher einzig das Verbot der Stiefkindadoption aufhebt, aber  andere Formen der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare verbietet. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass, falls sich jemand an den weiterhin bestehenden Diskriminierungen störe, die entsprechenden Rechte eingeklagt werden müssten. Und sie wünscht sich eine breite, öffentliche Diskussion über die komplette Abschaffung des Adoptionsverbotes oder die Einführung der Ehe für alle – tut aber nichts dafür, dass die Diskussion in die Gänge kommt. Es wird wohl wieder an der Freien Liste sein, entsprechende Vorstösse im Landtag einzubringen. Dieses Mal vielleicht sogar parteiübergreifend. Denn der Landtag hat sich, in der letzten Aktuellen Stunde, mehrheitlich für die Ehe für alle ausgesprochen. Und auch die meisten Abgeordneten haben sich im Vorfeld der Landtagswahlen, wie auf wahlhilfe.li einsehbar, positiv gegenüber der Ehe für alle geäussert.

Als Einzelperson darf eine Person vor der Verpartnerung von Gesetzes wegen ein Kind adoptieren, sobald jedoch eine eingetragene Partnerschaft eingegangen wird, nicht mehr. Ein unverständlicher Umstand. Eine klare Diskriminierung.

Die Regierung hat sich für den Weg des zaghaften Minimalismus entschieden und möchte nur das korrigieren, was vom Gericht gefordert wird, statt mutig eine Revision anzustossen.

Fraktion der Freien Liste