Liechtenstein verschärft die Sanktionen im Einklang mit der EU

Bild: Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni und Regierungsrätin Dominique Hasler informieren über die Aktuelle Situation und Massnahmen zum Konflikt in der Ukraine. Quelle: IKR

Vaduz (ots) – Entsprechend der bisherigen Praxis hat Liechtenstein am Freitag, 4. März 2022 beschlossen, die von der Europäischen Union am 1. und 2. März erlassenen Sanktionen gegen Russland vollständig nachzuvollziehen. Die Verschärfung der Sanktionen ist eine Reaktion auf die zunehmende Brutalität der russischen Invasion und die Einmischung von Belarus in den Konflikt. Im Zusammenhang mit der Invasion Russlands in die Ukraine und der dadurch verursachten Fluchtbewegungen aus dem Land koordinieren die zuständigen Stellen im Rahmen der Task Force Asyl die Unterbringung und Betreuung der schutzsuchenden Personen in Liechtenstein.

Liechtenstein hat alle bis und mit 2. März 2022 von der EU erlassenen Sanktionen gegenüber Russland übernommen. In der heute erlassenen Verordnungsabänderung enthalten sind Restriktionen betreffend den Zahlungsverkehr für bestimmte russische Finanzinstitute, den Transport von Bargeld und die Sendetätigkeit ausgewählter russischer Medienunternehmen. Ausserdem werden Handelsfinanzierungsgeschäfte und Investitionen mit Russland eingeschränkt. Als Reaktion auf die Beteiligung Belarus an den Kriegshandlungen Russlands in der Ukraine wurden zudem Finanz- und Reiserestriktionen gegenüber mehreren Personen aus Belarus erlassen.

Koordination im Rahmen der Task Force Asyl

Im Zusammenhang mit der Invasion Russlands in die Ukraine und der dadurch verursachten Fluchtbewegungen aus dem Land koordinieren die zuständigen Stellen im Rahmen der Task Force Asyl die Unterbringung und Betreuung der schutzsuchenden Personen in Liechtenstein. Obwohl momentan die Unterbringungskapazitäten im Aufnahmezentrum und den weiteren Liegenschaften als gut beurteilt werden können, trifft die Gruppe die geeigneten Vorkehrungen für die mögliche Ankunft von grösseren Personengruppen. Die Vorbereitungen betreffen insbesondere die Themen Liegenschaften, Betreuung, Sicherheit und medizinische Versorgung. Hierzu werden bereits bestehende Konzepte auf die aktuelle Situation hin analysiert und aktualisiert. Darüber hinaus werden die vorgesehenen Liegenschaften einer Prüfung unterzogen. Hierzu stehen die zuständigen Stellen bereits im Kontakt mit den Gemeinden.

Die Task Force Asyl wurde im Jahr 2015 eingerichtet und besteht aus Vertretern des Ausländer- und Passamts, der Landespolizei, des Amts für Bevölkerungsschutz, des Amts für Bau und Infrastruktur, des Amts für Gesundheit, dem Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein und weiteren involvierten in- und ausländischen Stellen.

Neben diesen praktischen Vorbereitungen analysieren die zuständigen Stellen die Lage genau und prüfen die Ergreifung der notwendigen und geeigneten rechtlichen Massnahmen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus von aus der Ukraine nach Liechtenstein geflüchteten Personen. Die Regierung schätzt die Solidarität, welche die liechtensteinische Bevölkerung Schutzsuchenden in dieser Krisensituation entgegenbringt. Die Regierung hat unter https://www.regierung.li/solidaritaet-mit-der-ukraine Informationen und Ansprechpartner zusammengestellt.

Die Regierung stellt fest, dass sich besorgte Bürgerinnen und Bürger des Landes in Bezug auf den Bevölkerungsschutz an sie wenden. Die Regierung hält fest, dass für die liechtensteinische Bevölkerung derzeit keine Gefahr besteht. Es sind für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig. Die Regierung verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine eng und wird bei einer Änderung der Bedrohungslage die notwendigen Massnahmen ergreifen.