Liechtenstein übernimmt Ukraine – Sanktionen der EU

Die Regierung hat am Donnerstag, 10. März 2022 eine Totalrevision der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen.

Im Rahmen der Revision wurden die von der EU am 9. März beschlossenen restriktiven Massnahmen gegenüber 160 zusätzlichen Personen und weitere Finanzrestriktionen autonom nachvollzogen. Mit der Totalrevision hat Liechtenstein zudem alle von der EU bis zum 1. März 2022 beschlossenen zollvertragsrelevanten Waren- und Handelsrestriktionen autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Die EU hat am 9. März beschlossen, 160 weitere Personen in ihren Sanktionsrahmen zur Situation in der Ukraine aufzunehmen. Bei den Personen handelt es sich um Abgeordnete des russischen Föderationsrates und 14 Personen, die der russischen Regierung wirtschaftlich und politisch nahestehen. Ebenfalls am 9. März hat die EU ihre Finanzsanktionen auf Krypto-Finanzprodukte ausgeweitet. Mit der heute verabschiedeten Totalrevision hat Liechtenstein diese Sanktionen bereits autonom nachvollzogen.

Auslöser für die Totalrevision war der Nachvollzug zollvertragsrelevanter Waren- und Handelsrestriktionen durch die Schweiz. Am 4. März 2022 hat der Schweizer Bundesrat eine vollständig neue Ukraine-Sanktionsverordnung beschlossen. Mit dieser hat die Schweiz alle bis zum 1. März von der EU beschlossenen Waren- und Handelssanktionen autonom nachvollzogen. Mit der heute beschlossenen Totalrevision hat Liechtenstein diese Sanktionen ebenfalls nachvollzogen.

Mit dem Nachvollzug der Sanktionen wird bekräftigt, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.