Direktwahl der Regierung durch das Volk

Postulatsbeantwortung der Regierung

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2022 die Postulatsbeantwortung betreffend Direktwahl der Regierung durch das Volk verabschiedet. Der Landtag hatte das Postulat in seiner Sitzung vom 4. März 2020 mit 15 Ja-Stimmen an die Regierung überwiesen.

Mit dem Postulat wurde die Regierung beauftragt, abzuklären, welche Auswirkungen die Einführung der Direktwahl der Regierung mit sich bringen würde. Insbesondere sollte die Regierung verschiedene Varianten der Direktwahl der Regierung einander gegenüberstellen und dabei deren Vor- und Nachteile beleuchten. Dazu sollten auch Abklärungen und Vorschläge gemacht werden, welche Änderungen an der liechtensteinischen Verfassung und weiteren Gesetzen nötig wären, um eine Direktwahl der Regierung in der Praxis umzusetzen, dies unter der Prämisse, dass die Rechte des Landesfürsten nicht in Frage gestellt werden.

Die Regierung beauftragte in der Folge das Liechtenstein-Institut, die im Postulat aufgeworfenen Fragenstellungen sowohl aus politik- als auch aus rechtswissenschaftlicher Sicht zu beantworten. Die diesbezügliche Studie liegt der Postulatsbeantwortung bei. Die Beauftragung des Liechtenstein-Instituts durch die Regierung erfolgte u.a., da die Regierung inhaltlich durch das Postulat direkt betroffen ist und so das Postulat aus möglichst objektiver Sicht beantwortet werden konnte.

Die Studie des Liechtenstein-Instituts zeigt, dass die Einführung einer Direktwahl weitreichende Konsequenzen für das politische System Liechtensteins hätte und sich nicht darin erschöpfen würde, dass sich nur das Wahlorgan ändert.

Des Weiteren ist aus der Studie ersichtlich, dass für die Einführung einer Direktwahl der Regierung durch das Volk die Abänderung mehrerer Verfassungsbestimmungen notwendig wäre. Zudem müsste auch eine Anpassung des Volksrechtegesetzes erfolgen.

Zusammengefasst kommt das Liechtenstein-Institut zum Schluss, dass die erhofften Effekte einer Direktwahl der Regierung wohl kaum im gewünschten Ausmass eintreten würden. Eine Direktwahl der Regierung würde aber grosse Veränderungen mit sich bringen, den Landtag tendenziell schwächen und weitere Risiken enthalten. Die Regierung schliesst sich in ihrer Postulatsbeantwortung dieser Einschätzung an.