Beschämende Knausrigkeit

Im November-Landtag 2019 überboten sich Rot und Schwarz bezüglich der Prämienverbilligung geradezu: Die VU machte einen Vorschlag zur Ausweitung der Prämienverbilligung.

Die FBP folgte damals mit einem weiteren Vorschlag und forderte ebenso eine grosszügige Prämienverbilligung. Der Landtag stimmte schlussendlich einem Kompromiss zu, nach welchem einem guten Drittel der liechtensteinischen Bevölkerung eine Verbilligung bei der Krankenkassenprämie zu Gute kommen würde. Würde – denn der Landtag hat dafür gesorgt, dass ja nicht zu viele Berechtigte auf die Idee kommen, die Verbilligung in Anspruch zu nehmen.

Einzelpersonen, die weniger als 65’000 Franken im Jahr verdienen, haben Anspruch auf die Prämienverbilligung. Bei Paaren muss das Jahreseinkommen unter 77’000 Franken liegen.  Gut 11’000 Personen, die in Liechtenstein leben, haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Davon machen allerdings nur 5’900 Personen jährlich Gebrauch.

Am Donnerstag überwies der Landtag ein Postulat der VU an die Regierung. Der Auftrag lautet, die Möglichkeit einer Vereinfachung beim Prozess des Bezugs der Prämienverbilligung zu prüfen und Vorschläge zu machen. Einige Abgeordnete votierten sinngemäss: »Vereinfachen ja, aber auf keinen Fall zu einfach«. Der Bezug der Prämienverbilligung soll klar eine Hol-Schuld bleiben.

Die Fraktion der Freien Liste forderte die Prüfung einer automatischen Verrechnung der Prämienverbilligung aufgrund der letzten Steuererklärung. Doch es stellte sich heraus, dass der Landtag gerne ein grosszügiges Gesetz gemacht hat, doch zu geizig ist, das Geld dann auch auszugeben. Nur so kann man sich erklären, dass am jährlichen Ansuchen der Prämienverbilligung festgehalten wird und nicht eine unbürokratische Verrechnung angestrengt wird.

Die Fraktion der Freien Liste hat das Postulat dennoch unterstützt, denn es ist wichtig, dass die Hürden bei der Prämienverbilligung herabgesetzt werden. Idealerweise mit einem Automatismus.