LLS: Einführung der Zertifikatspflicht

Ab Montag, 22. November 2021 gilt am Landesspital für alle Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten die Zertifikatspflicht mit der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen oder Getestet). Diese sieht vor, dass ein gültiges COVID-Zertifikat sowie der Ausweis (Pass/ID) vorgewiesen werden muss. Notfälle haben jederzeit Zugang, getestet wird in diesen Fällen am Landesspital. 

Die Zahl der Neuinfektionen steigt besorgniserregend an. Im Hinblick auf die hochansteckende Delta-Mutation sowie die kältere Jahreszeit wurde dieser Schritt leider zwingend erforderlich. 

Bei allen geplant eintretenden Personen erfolgt eine Überprüfung des Zertifikates. Es gibt keine Möglichkeit, sich vorgängig im Landesspital testen zu lassen. Es wird die Benutzung der Testmöglichkeiten im Land empfohlen. Ausgenommen sind Notfallpatientinnen und -patienten ohne Zertifikat sowie symptomatische Patientinnen und Patienten. Diese werden vom Mitarbeiterstab des Landesspitals getestet. 

Besuche sind weiterhin möglich. Auch Besucherinnen und Besucher müssen bei Zutritt ein gültiges COVID-Zertifikat sowie ihren Ausweis (Pass/ID) vorweisen (ab 16 Jahren). Es gilt weiterhin die lückenlose Maskentragepflicht.