Gesetz über die elektronische Kommunikation (KomG)

Regierung hat Totalrevision des
Gesetzes verabschiedet

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. November 2021 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (KomG) verabschiedet. Die Revision dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sowie der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1972 zur Errichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro).

Die Kodex-Richtlinie hebt die im Jahr 2006 umgesetzten Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG (sog. EU Telekom Paket) auf und schafft einen rechtlichen Rahmen für einen europäischen Binnenmarkt im Bereich der elektronischen Kommunikation. Die Umsetzung der Kodex-Richtlinie sowie die Durchführung der BEREC-Verordnung hat in Liechtenstein vergleichsweise geringe Auswirkungen im Telekommunikationsmarkt. Die Totalrevision erfolgt unter Bedachtnahme auf das heutige, etablierte Kommunikationsgesetz aus dem Jahr 2006.

Die geltenden Bestimmungen sollen soweit als möglich und mit entsprechenden Anpassungen in das neue Kommunikationsgesetz übernommen werden, um die Kontinuität des Rechtsrahmens und auch der Regulierung zu gewährleisten.

Einzelne Themenbereiche, wie insbesondere der Universaldienst sowie die Identifikationsmittel, werden in Übereinstimmung mit dem neuen Rechtsrahmen einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li) (https://www.llv.li/inhalt/11494/amtsstellen/laufende-vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 18. Februar 2022.