Abänderung des Umweltschutzgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2021 die Stellungnahme an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung vom 11. Juni 2021 betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (Mobilfunkstandart 5G) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst.

Mit dieser Vorlage soll die in der Schweiz durchgeführte Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung auch in Liechtenstein übernommen werden, womit die Grundlage zur Beurteilung von adaptiven Antennen und somit für die Einführung des neuen Mobilfunkstandards geschaffen wird. Mit dieser USG-Änderung sollen einige weitere, kleinere Anpassungen des Umweltschutzgesetzes vorgenommen werden, wie die Einführung einer EWR-rechtlichen Standardformulierung zur jeweils gültigen Fassung von EWR-Rechtsvorschriften.

In der Landtagsdebatte gab es verschiedene allgemeine Fragen, so insbesondere zu den Grenzwerten, zusätzlichen Standorten, deren Kosten und zur Standortkoordination.

Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.