AIA mit der Ukraine

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2021 den Bericht und Antrag betreffend den neuen AIA-Partnerstaat Ukraine beschlossen.

Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) um. Unter dem MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Mit dem Bericht und Antrag soll nun die bilaterale Aktivierung des AIA mit Ukraine beschlossen werden. Der AIA mit der Ukraine konnte erst zum jetzigen Zeitpunkt beschlossen werden, da Ukraine das Commitment zum AIA erst Ende August bekanntgegeben hat. Es ist geplant, dass der erste Austausch frühestens im September 2023 betreffend die Meldeperiode 2022 stattfindet.

Die Vorlage wird dem Landtag mit dem Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Anschluss daran wird die Regierung die AIA-Verordnung entsprechend dem Landtagsbeschluss anpassen.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li bezogen werden.