Neuverpachtung der liechtensteinischen Jagdreviere

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. September 2021 die Jagdreviere sowie die Ausrufpreise für die Neuverpachtung 2022 – 2030 festgelegt.

Die Unterlagen für die Neuverpachtung liegen bei den Gemeindeverwaltungen, den Bürgergenossenschaften, den Alpgenossenschaften sowie beim Amt für Umwelt auf und können dort ab 11. Oktober 2021 bis 25. Oktober 2021 bezogen werden.

Die freihändige Vergabe durch die Gemeinden, Alpgenossenschaften und Bürgergenossenschaften hat bis 17. Januar 2022 zu erfolgen. Reviere, für die bis zu diesem Zeitpunkt kein rechtskräftiger Beschluss über eine freihändige Vergabe zustande gekommen ist, werden gemäss gesonderter Kundmachung spätestens bis Ende Februar 2022 versteigert.

Die Ausschreibung zur Neuverpachtung der Jagdreviere erfolgt unter Berücksichtigung der laufenden Revision des Jagdgesetzes. Entsprechende Bestimmungen wurden in die Jachtpachtverträge aufgenommen.