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Johannes Kaiser: Votum im Landtag zum Jagdgesetz

Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter

 

Der FBP-Abg. Johannes Kaiser hat sich u.a. in der September-Session des Landtags auch zum Jagdgesetz geäussert. Lesen Sie nachstehend sein  Votum:

Ich bedanke mich vorweg meiner Ausführungen zum Bericht und Antrag der der Regierung zum Jagdgesetz für die sehr guten sowie informativen Gespräche, die ich mit Fachleuten, Jägern und Förstern im Vorfeld dieser wichtigen Thematik im Landtag führen durfte.

Ganzheitliche Betrachtungsweise

Ich stelle bei meinen Ausführungen zu diesem Thema eine Präambel voraus, da wir die diversen thematischen Bühnen – nämlich die Waldverjüngung, der Lebensraum für das Wild, die Wildbejagung, den Wald als Holz-Wirtschaftsraum und mit seiner wichtigsten Funktion als Schutzwald – nicht isoliert  betrachten dürfen. Wir müssen uns generell vor Augen halten, dass wir uns mit einem Thema befassen, dass mit Mensch, Tier und Natur zu tun hat, und dies erfordert eben ein ganzheitliches Denken – alles ist miteinander verbunden.

Was auf einem Blatt Papier mit Zahlen, Tabellen und Skizzen noch passabel aussieht, ist nicht gleichbedeutend, dass es in der Natur draussen funktioniert. Wir müssen mit der Natur und mit den Lebenskräften, die sich in diesem Lebensraum aufhalten und in ihm leben, denken – und der Rechenschieber ist dabei das falsche Instrument, Pläne zu schmieden.

Wald- und Berglandschaft ist Freizeitraum des Menschen

WER dehnt sich immer mehr aus und WER sorgt für die Übernutzung des Lebensraums Wald und Grünzonen? Mit Übernutzung oder starker Nutzung meine ich nicht alleine die wirtschaftliche Nutzung des Rohstoffs Holz, oder die essenzielle Nützlichkeit des Schutzwaldes, um unsere Wohngebiete zu schützen.

Unsere Siedlungsgebiete reichen vielfach an die Waldesnähe und sind in der Tallandschaft zusehends mehr versiegelt. Sie sind in Menschenhand und so wird das Wild buchstäblich in den Wald gedrängt. Der Mensch nutzt nicht nur die Tallandschaft, sondern auf immer intensivere Weise die Wald- und Berglandschaft als Erholungsraum. Die Freizeitgestaltung in Form von Spazieren, Joggen, Wandern, Biken usw. hat sich zusehends in den Wald und in die Berge verlagert. Es ist eben ein wunderbarer Lebensraum.

Was bedeutet das für die Waldbewohner – das Wild?

Was passiert durch diese viel intensivere Nutzung dieses Erholungsparks namens Riet und Wald durch uns, durch die Menschen? Das Wild wird immer mehr verdrängt, es wird aufgescheucht und es wandert von Ort zu Ort. Wir wissen, dass mehr Stress, mehr Unruhe, mehr Hektik für das Wild dazu führt, dass die wildverursachten Schäden wie Verbiss usw. grösser werden!  Je mehr Unruhe und Stress für das Wild, desto grösser wird das Schadenspotenzial durch Verbiss.

In diesen Ausführungen steckt kein Vorwurf – an niemanden. Diese Ausführungen sollen jedoch aufzeigen, dass es nicht noch mehr Stress für das Wild in seinem Lebensraum – der auf diese Weise schon sehr eingeschränkt und beengt ist – erträgt.

Also – wir alle sind mitten drin – auf dieser Bühne des Wald-Lebensraums.

Zum Schutzwald:

Zum 3-Phasensystem:

Zur Wildhut:

Freie Wildbewegungen von Vorarlberg und Graubünden

Gerne würde ich noch weitere Ausführungen machen – insbesondere auf die geografische Situation mit der Kleinräumigkeit Liechtensteins und den dauernden Zu- und Abwanderungen des Wildes in die Kantone Graubünden und St. Gallen sowie von und nach Vorarlberg. Diese geografische Einbettung stellt viele weitere Fragen, die sich mit der grenzüberschreitenden Koordination und Zusammenwirken befassen. Diese Thematik ist ebenfalls zu berücksichtigen. Die Gesetzesvorlage spiegelt diese Zusammenhänge der Ursachen und Wirkung der Wildbewegungen in den Grenzregionen zu Vorarlberg und Graubünden zu wenig.

Landtag trägt grosse Verantwortung gegenüber der Natur und Tieren

Wir alle tragen mit diesem Jagdgesetz eine sehr grosse Verantwortung für den Lebensraum Wald. Aus meiner Sicht sind die obig aufgeführten Punkte bezüglich den Freihaltezonen (Schutzwaldungen), dem Canceln des vorgeschlagenen 3-Phasensystems sowie der klaren Definition der staatlichen Wildhüter, wenn solche als Staatsjäger vollamtlich angestellt werden, bis zur 2. Lesung umzusetzen. Nur dann kann dieser Jagdgesetzes-Revision meine Zustimmung geben.

 

 

 

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