Abänderung der Kapitalpufferanforderungen für den Bankensektor

Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat in seiner 10. Sitzung die aktuellen Finanzmarktstabilitätsrisiken auf nationaler, europäischer und globaler Ebene diskutiert.

Der wirtschaftliche Aufschwung der letzten Monate, der mit steigenden Unternehmensgewinnen und sinkenden Arbeitslosenquoten verbunden ist, führt insgesamt zu einem aufgehellten Ausblick und sinkenden Systemrisiken im Finanzsektor. Die steigenden Inflationsrisiken in den USA, kombiniert mit den extrem niedrigen Renditen und Risikoprämien an den Kapitalmärkten und hohen Bewertungen an den Aktienmärkten implizieren jedoch erhebliche Risiken einer Kurskorrektur, wenn die geldpolitischen Zügel wieder angezogen werden. Während das Risiko eines abrupten Zinsanstiegs insbesondere für die USA als erheblich eingestuft wird, wären Europa und auch der Schweizer Franken Währungsraum vor allem indirekt von einer strafferen US-Geldpolitik betroffen. Trotz des aufgehellten Ausblicks ist daher Vorsicht geboten, da die Nachwirkungen der COVID-19-Krise noch länger spürbar sein werden.

Makroprudenzielle Kapitalpuffer werden angepasst
Neben dem aktuellen Risikoausblick hat der AFMS auch die Rahmenbedingungen in Bezug auf die Anpassung der makroprudenziellen Kapitalpuffer für die Banken beschlossen, die mit der Umsetzung der neuen EU-Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD V) voraussichtlich im Frühjahr 2022 in Kraft treten werden. Durch die neuen regulatorischen Vorgaben müssen die vorhandenen makroprudenziellen Kapitalpuffer neu evaluiert und kalibriert werden. Während die Quote für den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) unverändert bei 0% der risikogewichteten Assets beibehalten wird, werden der Kapitalpuffer für andere (nationale) systemrelevante Institute sowie der Systemrisikopuffer einer Revision unterzogen. Die Änderungen werden in den nächsten Wochen mit den betroffenen Banken im Detail erörtert, bevor der AFMS entsprechende Empfehlungen zur Anpassung der Kapitalpuffer an die Regierung bzw. die FMA diskutieren und publizieren wird.

Informationen zum AFMS
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein. Seine Aufgabe besteht darin, den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken, um die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken. Die Mitglieder des AFMS werden von der FMA sowie dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen in den Ausschuss entsendet.