Verpflichtung zu Covid-19-Test für Ausreisepflichtige

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. August 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Asylgesetzes (AsylG) und des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) beschlossen.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie erliessen viele Staaten komplexe Einreisevorschriften, darunter meist auch der verpflichtende Nachweis eines negativen Ergebnisses eines Covid-19-Tests. Diese Tests werden auch beim Vollzug von Weg- und Ausweisungen ausländischer Personen gestützt auf das Ausländergesetz (AuG), das Asylgesetz (AsylG) und das Personenfreizügigkeitsgesetz (PFZG) von den Heimat- oder Herkunftsstaaten, den Transitstaaten, den zuständigen Dublin-Staaten oder den Transportunternehmen verlangt.

In anderen europäischen Staaten gibt es vermehrt Fälle in denen ausreisepflichtige Personen die Durchführung eines Covid-19-Tests verweigern und somit den Vollzug der Weg- oder Ausweisung verzögern oder verhindern. Auch in Liechtenstein wurde im Wegweisungsvollzug gestützt auf die Dublin-III-Verordnung bereits durch einzelne Personen angedroht, den für die Überstellung notwendigen Covid-19-Test zu verweigern, um eine Überstellung zu verhindern.

Die gegenständlichen Vorlagen sollen die betroffenen Personen zur Durchführung von Covid-19-Tests vor einer Ausreise verpflichten, wenn dies für den Vollzug der Weg- oder Ausweisung notwendig ist. Sie enthält auch die Möglichkeit der zwangsweisen Durchführung eines Tests, sofern dadurch die Gesundheit der betroffenen Person nicht gefährdet wird. Abschliessend werden in diesem Zusammenhang auch die Verweisbestimmungen im AsylG und im PFZG korrigiert und auf die Bestimmung im AuG zur Anwendung polizeilichen Zwangs erstreckt.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li bezogen werden.