Aktuell keine Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV nötig

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. August 2021 den Bericht und Antrag betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV verabschiedet. Dieser basiert auf einem aktualisierten versicherungstechnischen Gutachten, das prognostiziert, dass das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe mit der aktuellen Gesetzeslage im Jahr 2040 nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Grenze von 5 fallen wird und dass aktuell keine Massnahmen eingeleitet werden müssen.

Von Gesetzes wegen hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Zeigt die versicherungstechnische Prüfung, dass am Ende dieses Zeitraums damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Anstalt unter das Fünffache der Jahresausgabe fällt, hat die Regierung dem Landtag Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen.

Vorgeschlagenen Massnahmen im Vorjahr nicht zugestimmt
Das von der Regierung in Auftrag gegebene und dem Landtag im März 2020 zur Kenntnis gebrachte Gutachten kam zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht. Anschliessend wurden dem Landtag die folgenden Massnahmen vorgeschlagen, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen sollen: Eine Erhöhung des Beitragssatzes von 8.1% auf 8.7 % ab 1. Januar 2024 sowie eine Einmaleinlage bzw. ein ausserordentlicher Staatsbeitrag von CHF 100 Mio. aus dem Staatsvermögen in den AHV-Fonds per Ende 2020. Die aufgrund der Beitragserhöhung resultierende Mehrbelastung sollte teilweise mit einer Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) um 0.24 Prozentpunkte ausgeglichen werden. Von diesen Massnahmen hat der Landtag in seiner Sitzung im Dezember 2020 lediglich dem Finanzbeschluss über die Gewährung eines ausserordentlichen Staatsbeitrags in Höhe von CHF 100 Mio. seine Zustimmung erteilt. Die Regierung wurde zugleich beauftragt, dem Landtag bis Herbst 2021 einen weiteren Bericht und Antrag zur langfristigen Sicherung der AHV vorzulegen.

Neues versicherungstechnisches Gutachten eingeholt
Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat in der Folge eine Aktualisierung des versicherungstechnischen Gutachtens in Auftrag gegeben. Dieses kommt zum Schluss, dass das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe mit der aktuellen Gesetzeslage bzw. ohne Massnahmen im Jahr 2040 5.67 betragen wird und somit nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Grenze des Fünffachen der Jahresausgaben fällt. Diese im Vergleich zum Gutachten für das Jahr 2018 wesentlich bessere Situation hängt insbesondere mit dem ausserordentlich guten Börsenjahr 2019 sowie dem im vergangenen Jahr gesprochenen Staatsbeitrag von CHF 100 Mio. zusammen. Mit dem beschlossenen Bericht und Antrag bringt die Regierung dem Landtag dieses Kurzgutachten zur Kenntnis. Aufgrund der Ergebnisse des Kurzgutachtens beantragt die Regierung keine konkreten Massnahmen.

Mögliche Szenarien und Massnahmen aufgezeigt
Im Bericht und Antrag werden die im Kurzgutachten 2021 betrachteten Szenarien mit und ohne Massnahmen dargelegt. Betrachtet wurden die folgenden Szenarien bzw. Massnahmen: die Erhöhung des Beitragssatzes von 8.1% auf 8.4% bzw. 8.7%, die Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 66 Jahre sowie die Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrages vom CHF 30 Mio. um zusätzliche CHF 10 Mio. Zudem wurde als Szenario die Erhöhung der aktuellen monatlichen AHV-Rente von 1’160 auf CHF 1’200 (Mindestrente) bzw. von CHF 2’320 auf CHF 2’400 (Höchstrente) betrachtet.

Im Falle einer Rentenerhöhung Massnahmen notwendig
Wie dem Bericht und Antrag bzw. Kurzgutachten 2021 entnommen werden kann, würde im Falle einer Rentenerhöhung per 1. Januar 2023 das Verhältnis von Fondsvermögen zu Jahresausgaben per Ende 2040 weniger als 5 betragen. Um ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des relevanten Zeitraums sicherzustellen, müssten im Falle einer Rentenerhöhung weitere Massnahmen beschlossen werden. Die negative finanzielle Auswirkung einer Rentenerhöhung könnte durch eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0.6 Prozentpunkte auf 8.7% oder durch eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre ausgeglichen werden.