lie:zeit online

Besuchsverbot in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt

Besuche ab 24. August nur in Ausnahmefällen erlaubt

Da die COVID-Patientenzahlen in den Spitälern der SR RWS wieder deutlich angestiegen sind, wurde ein Besuchsverbot für die Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt beschlossen. Deshalb sind Besuche ab 24. August 2021 nur noch in Ausnahmefällen möglich.

 Wie bereits in der Vergangenheit, gibt es Ausnahmen, z.B. für Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patient*innen. Auch für Patient*innen mit einer sehr langen Aufenthaltsdauer gibt es Ausnahmen.

Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt ihre Partnerin begleiten und im Verlauf des Wochenbetts ihre Frau und das Neugeborene im Spital besuchen.

Für Besuche in den genannten Ausnahmefällen wird ein gültiges COVID-Zertifikat erwartet. Ohne gültiges COVID-Zertifikat kann der Zutritt verweigert werden. Zudem gilt weiterhin Maskenpflicht im gesamten Spital.

Die mobile Version verlassen