Besuchsverbot in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt

Besuche ab sofort nur in Ausnahmefällen erlaubt

Ab morgen, 31. Oktober 2020 gilt auf Anordnung des Kantons in allen St. Galler Spitälern ein Besuchsverbot. Dies gilt auch für die Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sind grundsätzlich keine Besucher zugelassen. Ausgenommen sind z.B. Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patienten. Auch für Patienten mit einer sehr langen Aufenthaltsdauer gibt es Ausnahmen.

Ausnahmen für die Geburt
Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt ihre Partnerin begleiten und im Verlauf des Wochenbetts ihre Frau und das Neugeborene im Spital besuchen. Voraussetzung ist, sie fühlen sich gesund und tragen für diese Besuche eine Maske.

Schutz von Patienten und Mitarbeitenden im Focus
«Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass Familien ihre Angehörigen im Spital besuchen möchten», so Stefan Lichtensteiger, CEO der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland. «Der Schutz der Patienten und Mitarbeitenden ist uns jedoch ein wichtiges Anliegen. Deshalb begrüssen wir die Entscheidung für das Besuchsverbot.»