Der Kanton St. Gallen hat vergangene Woche darüber informiert, dass das allgemeine Besuchsverbot in den Spitälern per 1. Juni 2021 aufgehoben wird. Zu diesem Zeitpunkt sind auch in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt wieder Besuche möglich. Gewisse Einschränkungen zum Schutz von Patient*innen und Mitarbeitenden bleiben allerdings weiterhin bestehen.
So sind Besuche ab diesem Zeitpunkt täglich von 16 bis 18 Uhr möglich. Um die Patientinnen weiterhin bestmöglich zu schützen, wird durch die zeitlich begrenzte Besuchszeit die Kapazität der Besuche eingeschränkt. Zudem sind pro Zimmer höchstens 2 Besucherinnen gleichzeitig erlaubt. Die Besuchsdauer beträgt maximal 30 Minuten.
Ausnahmen u.a. für die Geburtenabteilung
Ausnahmeregelungen gibt es in Absprache mit dem medizinischen Personal unter anderem für die Geburtenabteilung, wo die Besuche auf Väter und Geschwister-Kinder beschränkt sind. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für Eltern von Kindern, Besuchende von Dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patient*innen.
Allgemeine Hygienemassnahmen gelten weiterhin
Im gesamten Spitalgebäude gilt nach wie vor Maskenpflicht, und die allgemeinen Hygiene- und Schutzmassnahmen des Bundes sind einzuhalten. Ausserdem dürfen nur gesunde Personen Patient*innen besuchen. Wer erkältet ist, Fieber, Husten oder sonstige Anzeichen einer akuten Atemwegsinfektion, Muskelschmerzen, Geruchs- und /oder Geschmacksverlust hat, muss auf Besuche im Spital verzichten (auch ausserhalb von Pandemiezeiten).