Tempo 30: Schaan sagt Nein, BFU sagt JA

Bild: VCL-Vorstand: Von links Georg Sele, Herbert Lageder, Susanne Nigsch, Rudolf Jenne, Willy Marxer, John Stoll. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

Forumsbeitrag des VCL Verkehrs-Club Liechtenstein

Bei einer Stimmbeteiligung von 70% haben 2/3 der Schaaner StimmbürgerInnen flächendeckendes Tempo 30 auf den Gemeindestrassen im Siedlungsraum abgelehnt. Dies ganz im Widerspruch zu den Empfehlungen der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Die BFU spricht sich in “Mit Tempo 30 die Verkehrssicherheit erhöhen, Fakten und Argumente” für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung aus und will mit flächendeckendem Tempo 30 die Verkehrssicherheit erhöhen. Die Gemeinde Gamprin hat dies vorausschauend schon vor acht Jahren erkannt. Sie hat flächendeckendes Tempo 30 auf den vorher mit Tempo 50 bestehenden Gemeindestrassen im Wohn- und Siedlungsgebiet eingeführt.

Die BFU schreibt: “Fast zwei Drittel aller schweren Verkehrsunfälle passieren in der Schweiz innerorts. Allein auf Tempo-50-Strecken werden jährlich rund 1900 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schwer verletzt, 80 kommen ums Leben. Mindestens ein Drittel dieser schweren Unfälle liesse sich durch eine konsequentere Einführung von Tempo 30 verhindern – ohne dass der Sicherheitsgewinn zulasten des Verkehrsflusses geht.”

Und weiter: “In der Schweiz sind bereits viele Tempo-30-Zonen eingerichtet worden, vor allem auf siedlungs-orientierten Strassen in den Städten. Das grosse Rettungspotenzial ist jedoch noch nicht ausgeschöpft. Um dies zu ändern, müssen aus Sicht der BFU die rechtlichen Hürden für eine Einführung von Tempo 30 reduziert werden. Zudem ist ein Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung notwendig: Der Fokus darf nicht ausschliesslich auf siedlungsorientierten Strassen liegen, vielmehr müssen – wo es die Verkehrssicherheit erfordert – auch Hauptverkehrsachsen einbezogen werden, die aber vortrittsberechtigt bleiben.”

Wichtig ist dabei: “Untersuchungen belegen zudem, dass der Sicherheitsgewinn dabei nicht zulasten des Verkehrsflusses und der Leistungsfähigkeit geht: In aller Regel hat eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weder einen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstrasse noch muss mit nennenswerten Verkehrsverlagerungen gerechnet werden.”