Verordnung über das Zentrale Kontenregister

Die Regierung hat in ihrer Sitzung von Dienstag, 6. Juli 2021, die Verordnung über das Zentrale Kontenregister (ZKRV) verabschiedet.

Das ZKRV war im Rahmen der Teilrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 (5. Geldwäscherei-Richtlinie) zu erlassen. Sie dient der Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben und damit der Umsetzung des Art. 32a der 5. Geldwäscherei-Richtlinie. Die Verordnung regelt das Nähere über das elektronische Kontenregister, insbesondere den Betrieb und Unterhalt sowie den Datenschutz und die Auskunftserteilung. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.