Abänderung des Markenschutzgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Juli den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes (MSchG) verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken. Die Richtlinie ist Teil einer umfassenden europäischen Markenrechtsreform, durch welche die nationalen Markensysteme im Binnenmarkt weiter harmonisiert und die Rechte der Markeninhaber gestärkt werden. Das Reformpaket umfasst eine Fülle von Neuerungen. Dazu gehören Änderungen der Eintragungsvoraussetzungen für Marken, der Gebührenstruktur, die Einführung sogenannter Widerspruchs- und Amtsverfahren für den Verfall und die Nichtigerklärung von nationalen Marken sowie Anpassungen mit dem Ziel einer effektiven Bekämpfung der wachsenden Produktpiraterie.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 13. Oktober 2021.