Aufrechterhaltung des Behörden- und Gerichtsbetriebes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Juli 2021 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet.

Die COVID-19-Pandemie machte im Jahr 2020 das schnelle Setzen von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Gesundheitsversorgung erforderlich. Eine dieser Massnahmen stellte das Gesetz vom 8. April 2020 über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
(COVID-19-VJBG) dar.

Um auch künftig in Ausnahmesituationen, wie beispielsweise während einer Pandemie oder Naturkatastrophe, rasch die Möglichkeit zu haben, erleichternde Massnahmen zu setzen, damit der Behörden- und Gerichtsbetrieb aufrecht erhalten werden kann, sollen mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage in Anlehnung an eine Bestimmung im COVID-19-VJBG entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

Der Vernehmlassungsbericht sieht vor, dass die Regierung auf Antrag der einzelnen Kollegialgerichte und Verwaltungsbehörden in ausserordentlichen Situationen mit Verordnung die Möglichkeit schaffen kann, dass für einen bestimmten Zeitraum die Beratung und Beschlussfassung über eine Rechtssache unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel oder im Umlaufweg durchgeführt werden können. Die kollegial besetzten Gerichte und Verwaltungsbehörden sollen damit in solchen Situationen handlungsfähig bleiben.