Gute Entwicklung dank Öffnungsschritten

Die Gemeinden Liechtensteins unterstützen Selbstständige und Unternehmen seit Beginn der Corona-Pandemie bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise. Aufgrund der in vielen Bereichen positiven aktuellen Entwicklung, wird das Förderprogramm der Gemeinden punktuell angepasst. Neue Anträge sind noch bis 9. Juli 2021 möglich. Die Förderungen werden zudem Ende September 2021 enden.

Die Unterstützungsleistungen der Gemeinden wurden in den letzten 14 Monaten intensiv genutzt. Zahlreiche Unternehmen, die aus verschiedenen Gründen beim Land durch das Raster fielen, konnten unterstützt werden. Über 200 Anträge wurden bearbeitet, insgesamt wurden bisher fast CHF 11 Mio. an Hilfen ausgerichtet.

Die aktuellen und geplanten Öffnungsschritte in zahlreichen Bereichen haben dazu geführt, dass die Anzahl der Anträge in den letzten Wochen stark zurückging. Dies ist sehr erfreulich und zeigt, dass die Unterstützungen den Unternehmen geholfen haben, die Krise zu überstehen um nun wieder verstärkt ohne Unterstützungsleistungen wirtschaften zu können. Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklungen wird das Unterstützungsprogramm der Gemeinden in einigen Punkten angepasst.

Neue Anträge bis 9. Juli 2021 möglich
Neue Anträge für eine mögliche Unterstützung durch die Gemeinden, können noch bis 9. Juli 2021 eingereicht werden. Für Unternehmen, die bereits einmal einen Antrag gestellt haben, gilt diese Frist nicht. Neue Anträge von bisher nicht unterstützten Unternehmen müssen sich auf das Jahr 2021 beziehen und es muss nachgewiesen werden, dass durch die Corona-Pandemie immer noch bedeutende Umsatzverluste zu beklagen sind.

Unterstützung bis Ende September 2021 (Q3/2021) verlängert
Die Unterstützungsleistungen der Gemeinden wurden letztmalig analog der Landesförderungen auf das dritte Quartal 2021 (Juli – September) ausgedehnt. Dies bedeutet, dass auch für das dritte Quartal 2021 noch Anträge gestellt werden können, sofern der Erstantrag vor dem 9. Juli 2021 erfolgt ist. Die Verlängerungsanträge werden neu auf Monatsbasis beurteilt und ausbezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass Antragstellende die notwendigen Unterstützungen erhalten. Anträge auf Verlängerung der Unterstützungsleistungen müssen monatlich per Mail bei der Gemeinde gestellt werden. Dabei muss nachgewiesen werden (z. B. mittels Umsatzvergleichen), dass das Unternehmen weiterhin stark von der Corona-Pandemiebetroffen ist.