Regierung lockert Corona-Massnahmen weiter

Regierungschef Daniel Risch und Regierungsrat Manuel Frick präsentieren die neuen Lockerungsschritte

Nachdem sich die epidemiologische Situation in den letzten Tagen und Wochen deutlich entspannt hat und nur noch sehr wenige zusätzliche Fälle zu verzeichnen waren, hat die Regierung am Dienstag weitgehende Lockerungen der geltenden Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 beschlossen.

Ab Montag, 5. Juli entfällt die allgemeine Maskenpflicht. Veranstaltungen sind mit bis zu 1’000 Personen erlaubt. An Veranstaltungen dürfen wieder Speisen und Getränke abgegeben werden. Die 50-Personen-Grenze bei privaten Veranstaltungen wird aufgehoben. Auch für die Gastronomie und Spielbanken gibt es Lockerungen. Schutzkonzepte sowie die Abstands- und Hygieneregeln bleiben aber weiterhin von zentraler Bedeutung.

Ermöglicht wird dieser Schritt durch die niedrigen Fallzahlen – aktuell liegt der 7-Tages-Durchschnitt der neuen Fälle bei 0.9 -, den Fortschritt bei der Impfkampagne sowie das breite Testen in Schulen und Betrieben. Die am Dienstag beschlossenen Massnahmen werden über den Sommer in Kraft bleiben und die Regierung wird voraussichtlich Mitte August weitere Lockerungsschritte beschliessen, sofern die epidemiologische Lage sich in den kommenden Wochen weiterhin vorteilhaft präsentiert.

Grössere Veranstaltungen mit Konsumation – Abstand und Schutzkonzepte bleiben
Die Maskenpflicht wird in allen Bereichen mit Ausnahme des Öffentlichen Verkehrs aufgehoben. Auch am Arbeitsplatz kann neu auf Masken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder wirksame Abschrankungen zwischen Arbeitsplätzen vorhanden sind. Die Maskenpflicht bleibt dort bestehen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann und das Arbeiten mit Abschrankungen nicht möglich ist. Dazu zählen insbesondere personenbezogene Dienstleistungen mit Körperkontakt. Veranstaltungen sind mit den nun beschlossenen Massnahmen wieder mit bis zu 1’000 Personen und mit Konsumation erlaubt. Es gilt aber nach wie vor die Pflicht für Veranstalter, Schutzkonzepte zu erlassen und umzusetzen, um allfällige Ansteckungen zu vermeiden, also insbesondere die Einhaltung der notwendigen Abstände zu gewährleisten. In der Gastronomie gibt es keine Beschränkungen mehr in Bezug auf die Anzahl der Personen in einer Gästegruppe, der Abstand zwischen verschiedenen Gästegruppen muss aber unverändert eingehalten werden. Die Sitzpflicht wird ebenfalls aufgehoben, es darf künftig also auch wieder stehend konsumiert werden. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) können wieder ohne Personenobergrenze durchgeführt werden.

Impfanmeldungen für 12- bis 15-Jährige möglich
Ab dem 1. Juli können sich 12- bis 15-Jährige auf impfung.li für eine Impfung anmelden. Wie für alle Altersgruppen ist eine Impfung auch für Kinder und Jugendliche freiwillig, wird aber insbesondere für Kinder- und Jugendliche empfohlen, die selbst zu einer Risikogruppe gehören oder mit gefährdeten Personen engen Kontakt haben. Während Personen ab 14 Jahren selbst über die Durchführung einer Impfung entscheiden können, müssen 12- und 13-Jährige beim Impftermin von einem Elternteil begleitet werden. Knapp 19’000 Personen (49 Prozent der Bevölkerung) haben in Liechtenstein eine erste Impfdosis erhalten, fast 13’000 Personen (32 Prozent) sind vollständig geimpft. Die Regierung empfiehlt allen Einwohnerinnen und Einwohnern Liechtensteins über 12 Jahre, sich online auf impfung.li zu registrieren. Die Regierung ruft weiter dazu auf, dass beide zugeteilten Impftermine wahrgenommen werden, um den vollen Impfschutz zu erhalten und zu verhindern, dass eingeplante Impfdosen nicht verwendet werden können und entsorgt werden müssen. Zwei Dosen der in Liechtenstein verwendeten Impfstoffe bieten gemäss aktuellen Erkenntnissen auch gegen die ansteckendere Delta-Variante einen hohen Schutz.

Impfungen ohne Voranmeldung am 6. Juli möglich
Am Dienstag, den 6. Juli werden zwischen 9 und 11.30 Uhr im Impfzentrum in Vaduz Impfungen für Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins ab 18 Jahren ohne Voranmeldung angeboten. Die Zweitimpfung von Personen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist am Vormittag des 16. August vorgesehen.

Kostenübernahme begrenzt, Testprogramme in Schulen und Firmen verlängert
Seit März fällt für in Liechtenstein krankenversicherte Personen bei Covid-19-Tests kein Selbstbehalt mehr an: Der Staat übernimmt auch für symptomlose Personen die Testkosten. Um möglichst breites Testen während und nach der Ferienzeit zu ermöglichen, übernimmt der Staat die Testkosten noch bis Ende August. Danach werden für die sich testende Person wieder Kosten anfallen. Gleichzeitig hat die Regierung entschieden, die Testprogramme in Unternehmen und Schulen bis zum 1. Oktober zu verlängern. Das derzeitige, sehr niedrige Niveau des epidemiologischen Geschehens dürfte sich aufgrund der Lockerungen, der höheren Reisetätigkeit im Sommer und dem Auftreten neuer Virusvarianten zumindest punktuell wieder erhöhen. Durch breites Testen kann eine allfällige Veränderung des Infektionsgeschehens im Sommer und Frühherbst frühzeitig erkannt werden.

Zwischenbilanz der Testprogramme
In über 100 beteiligten Unternehmen wurden bislang rund 12’000 Tests durchgeführt. Elf positive Fälle konnten so frühzeitig erkannt werden. Unter Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen sowie Mitgliedern des Schulpersonals wurden rund 14’000 Covid-19-Tests durchgeführt, es wurde bislang ein positiver Fall verzeichnet. Eine Anmeldung für die beiden Testprogramme ist nach wie vor möglich, Informationen dazu sind auf hebensorg.li verfügbar. Die Teilnahme an den Programmen ist mit wenig Aufwand verbunden, die Verwendung der Spucktests ist einfach und birgt keinerlei gesundheitliche Risiken.

Massnahmen gelten bis 15. August 2021
Die nun beschlossenen Massnahmen gelten bis und mit 15. August. Über das weitere Vorgehen wird die Regierung voraussichtlich am 10. August entscheiden.