FBP-Fraktion mit Interpellation «Teuerungsanpassung für AHV-Renten»

Der FBP-Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser kündigt zusammen mit der FBP-Fraktion den parlamentarischen Eingang einer Interpellation zur «Teuerungsanpasssung für AHV-Renten» an.

Von  Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ist eine hervorragende Errungenschaft, für die auch in Zukunft höchste Sorge getragen werden muss. Im Berichtsjahr 2020 der AHV resultiert ein Gesamtergebnis mit einem Plus von 170 Millionen Franken. Im 2019 war es ein Einnahmenüberschuss von 249 Millionen Franken. Das Fondsvermögen beträgt fast 3.5 Milliarden  Franken. Dies bedeutet, dass für die Liechtensteinische AHV 11,08 Jahresausgaben an Reserve vorliegen. Man kann also dem Verwaltungsrat der AHV wie auch dem Direktor Walter Kaufmann für die ausgezeichnete Arbeit in der Verwaltung der finanziellen Altersvorsorge nur gratulieren und ein grosses Kompliment aussprechen.

Liechtensteinische AHV steht sehr gut da
Wenn es um das Thema der Zukunftsschau der Alters- und Hinterbliebenenversicherung geht, handelt es sich somit um die langfristige Sicherung der AHV auf einem hohen Leistungsniveau. Damit Regierung und Landtag diesbezüglich nicht plötzlich vor Überraschungen stehen, wurde mit der gesetzlichen Vorgabe, alle fünf Jahre ein technisches Gutachten zu erstellen, eine Disziplin-Schwelle der Selbstprüfung eingerichtet. Das Ziel ist, dass entsprechende Massnahmen zu ergreifen sind, wenn im Zeitbogen von 20 Jahren das Gesamtvolumen des AHV-Fonds unter die «rote Linie» von fünf Jahresausgaben fallen würde. Im Vergleich dazu sieht die Schweiz auf gesetzlicher Basis nur eine Jahresausgabe vor, in Österreich reicht die Reserve kaum für eine Woche aus und in Deutschland beträgt diese Reserve ca. zwei Monate. Also – keine Rede von Sanierungsbedarf, was die Liechtensteinische AHV betrifft. Sprechen wir doch von Langfristsicherung und deshalb wäre es auch sinnvoll, die Generation der heute 30- bis 40-Jährigen in die Diskussion miteinzubeziehen.

Stillstand bei Rentenanpassung hat auf die Dauer ernsthafte Nachteile
In diesem Kontext ist es an der Zeit, dass sich der Landtag auch mit der Thematik der Teuerungsanpassung für AHV-Renten eingehend auseinandersetzt. Die letzte Teuerungsanpassung fand vor nun mehr als zehn Jahren statt. Im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes mussten auch die Senioren ihren Beitrag leisten, so wurde 2011 das Berechnungsmodell der Rente auf der Basis des Mischindexes von Lohn- und Konsumentenindex – wie dies auch in der Schweiz angewendet wird – aufgelöst, und seither nur noch der Preisindex herangezogen. Die Gesetzeslage mit dem nackten Bezug auf den Preisindex lässt – real gesehen und «klarer Wein eingeschenkt» – in den nächsten 10 Jahren keine Teuerungsanpassung zu. Die AHV ist sich dieser Problematik bewusst und hebt im Jahresbericht 2020 – wie übrigens bereits in früheren Jahresberichten (2013 und 2014)  –  diesbezüglich selbst den mahnenden Finger hoch (Zitat):

«Der Gesetzgeber muss sich dabei verschiedener Punkte bewusst sein. Erstens:  Der Konsumentenpreisindex kann die Lebenshaltungskosten eines Rentners nicht präzise abbilden. Zweitens: Der Stillstand bei der Rentenanpassung hat über die lange Zeit auch ernsthafte Nachteile. Die Versorgungsquote, das heisst das Verhältnis der Rente zum früheren Lohn, wird ständig kleiner.»

Politik darf Problematik nicht vernachlässigen
Der Direktor der AHV, Walter Kaufmann, bringt es in einem Interview vom Dezember 2020 auf den Punkt: «Die Querwirkung derart langer Phasen ohne Rentenanpassung darf politisch nicht vernachlässigt werden.» Dazu kommt, dass rund 50 Prozent der AHV-Rentner in unserem Land Liechtenstein über keine Pensionskassenguthaben verfügen und allein von der AHV-Rente leben, dies wirkt sich bei einer über viele Jahre eingefrorenen Rente sehr einschneidend aus.

Interpellation der FBP-Fraktion vor der Sommerpause
Es geht bei dieser Thematik nicht um die Frage einer Rentenerhöhung, sondern einzig und allein um eine Rententeuerungsanpassung an die realen Lebenskosten unserer Senioren. Um dazu eine vertiefte Diskussion im Landtag führen zu können, möchte die FBP-Fraktion auf der Grundlage guter Recherchen die richtigen Fragen formulieren und damit Antworten zum zentralen Thema einer Rentenanpassung generieren. Deshalb wird die FBP noch vor der Sommerpause eine Interpellation erarbeiten und beim Parlament einreichen.