Referendumsbegehren «Rheindamm»

Philip Thöny (rechts) und Roland Ospelt, Gemeindekanzlei Vaduz (links), bei der Eingabe des Referendumbegehrens

Heute hat FBP-Gemeinderat Philip Thöny das Referendumsbegehren gegen den Beschluss des Gemeinderats Vaduz vom 20. April 2021 betreffend den Ausbau des Rheindamms für den motorisierten Individualverkehr bei der Gemeindekanzlei Vaduz eingereicht.

Ursprünglich hatte sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Schliessung des Rheindammes für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) von der «Lochgasse» bis zur «Lettstrasse» ausgesprochen. Dieser Beschluss wäre aber nicht referendumsfähig gewesen und hätte von den Einwohnerinnen und Einwohnern so hingenommen werden müssen.

Damit dieses emotionale Thema aber von den Stimmberechtigten entschieden werden kann, hatte die FBP-Fraktion im Gemeinderat vom 20. April 2021 einen Gegenantrag gestellt. Dieser spricht sich gegen die Schliessung des Rheindamms aus, was aber bauliche Massnahmen bedingt, die der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen. Diese Massnahmen haben einen Verpflichtungskredit vom CHF 2,87 Mio. zur Folge. Der Gemeinderatsentscheid ist durch die Höhe des Betrags referendumsfähig, weshalb der Gegenantrag überhaupt gestellt werden konnte.

Damit eine Abstimmung zustande kommt und die Stimmberechtigten über die künftige Nutzung des Rheindamms entscheiden können, hat Gemeinderat Philip Thöny Verantwortung übernommen und persönlich das Referendum lanciert.

Ab dem 13. MAI 2021 werden die erforderlichen 461 Unterschriften gesammelt. Dazu Philip Thöny: «Wer die Unterschrift zu diesem Referendum leistet, hat noch keine Entscheidung betreffend eine künftige Sperre oder Öffnung des Rheindamms für den Autoverkehr gefällt. Mit einer Unterschrift wird lediglich das Anliegen einer Abstimmung durch die Vaduzer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterstützt.»