Kurzarbeitsentschädigung bis Ende 2021 verlängert

Vaduz (ots) – In Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 4. Mai den Bericht und Antrag zur Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Massnahmenpaket 5.0) verabschiedet.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung soll die Geltungsdauer der Rechtsgrundlagen für eine Inanspruchnahme Corona-bedingter Kurzarbeitsentschädigung bis Ende 2021 verlängert werden, um angesichts der nach wie vor angespannten Situation die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin zu stabilisieren und den betroffenen Unternehmen die nötige Planungssicherheit zu geben. Aktuell besteht bis Ende Juni die Möglichkeit, aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten. Auf Verordnungsebene ist eine Verlängerung der Bezugsdauer zunächst bis Ende September 2021 vorgesehen. Dadurch wird der nötige Handlungsspielraum geschaffen, um situativ auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die vom Landtag im letzten Jahr für die Finanzierung der Corona-bedingten Kurzarbeitsentschädigung genehmigten Mittel ausreichen und für die Verlängerung kein weiterer Sonderbeitrag an die Arbeitslosenversicherungskasse nötig sein wird. Der Landtag wird die Vorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im Juni behandeln.