Im Landtag Mai 2021: Liechtenstein goes Satellite

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage an Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni  des  FL Abg. Kaufmann Georg

 

Einleitung

Seit geraumer Zeit versprechen ganzseitige Annoncen in den Liechtensteiner Zeitungen unserem Land eine vielversprechende Zukunft mit zahlreichen Vorteilen und einem unbezahlbaren Imagegewinn: Ein europäisch-chinesisches Konsortium will über die Nutzung von Liechtensteiner Frequenzen bis 2028 ein weltumspannendes Satellitennetzwerk realisieren. In einem Interview vom 5. Februar dieses Jahres im «Wirtschaft regional» erklärt Florian Krenkel, der das Projekt nach aussen repräsentiert, dass die Trion Space AG mit Sitz in Vaduz im Jahre 2014 einen entsprechenden Antrag zur Nutzung der Frequenzen beim Amt für Kommunikation gestellt habe.

 

Fragen

  1. Hat das Amt für Kommunikation irgendwelche Zusagen für die Nutzungsrechte der dem Fürstentum Liechtenstein zustehenden Satellitenfrequenzen gemacht?

  2. Falls ja, wem gegenüber und in welchem Umfang?

  3. Wurden das zuständige Regierungsmitglied oder allenfalls die Gesamtregierung über den Nutzungsantrag der Firma Trion Space AG oder anderer Interessenten informiert?

  4. Haben das Ressort oder die Regierung eine Genehmigung erteilt, die Nutzungsrechte für die Satellitenfrequenzen an die Trion Space AG und das mit ihr verbundene mehrheitlich vom chinesischen Staat beherrschte Firmenkonglomerat abzutreten?

  5. Ist es neutralitätspolitisch vertretbar, wenn eine staatliche Institution des Fürstentums Liechtenstein die Nutzung von Satellitenfrequenzen an staatlich beherrschte Firmen der Volksrepublik China vergibt?

 

Beantwortung durch Regierungschef
– Stellvertreterin Sabine Monauni

Frage 1 und 2:

Das Amt für Kommunikation erteilte der Trion Space AG mit Verfügung vom 8. Januar 2018 die Genehmigung, die internationale Koordinierung als delegierter Betreiber des Amts für Kommunikation auf eigene Kosten durchzuführen (Art. 88 der Verordnung über Identifikationsmittel und Frequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation). Das Amt für Kommunikation räumte ihr damit vorläufig und bedingt individuelle Nutzungsrechte an den Frequenzen zu.

Eine „vorläufige Zuteilungsverfügung“ wird bei international noch zu koordinierenden und damit noch nicht definitiv zuteilbaren Funkfrequenzen erlassen und begründet im Unterschied zur eigentlichen bzw. definitiven Zuteilungsverfügung keine Nutzungsrechte im engeren Sinne.

Erst nach Abschluss der internationalen Koordinierung und Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen wird eine finale Zuteilungsverfügung erlassen. Gegenstand dieser Verfügung werden unter anderem die konkrete Ausgestaltung der Nutzungsrechte und die dafür geltenden Nebenbestimmungen sein.

Frage 3:

Die Regierung wurde vom Amt für Kommunikation regelmässig über die laufenden Entwicklungen im Projekt informiert.

Frage 4:

Die zuständige Behörde für die Zuteilung von Frequenzen ist von Gesetzes wegen das Amt für Kommunikation. Das Amt hat 2018 eine «vorläufige Zuteilungsverfügung» verfügt; über diese Verfügung wurde die Regierung in Kenntnis gesetzt. Die vorläufige Verfügung gibt keinen Anspruch auf die endgültige Zuteilung.

Frage 5:

Es ist nicht ungewöhnlich, dass im Bereich der globalen Satellitenkommunikation internationale Konsortien involviert sind. Antragstellerin der gegenständlichen Frequenzen ist die liechtensteinische Trion Space AG, die eng mit der KLEO AG respektive deren deutschen Muttergesellschaft KLEO Connect GmbH zusammenarbeitet. Die chinesischen Investoren halten derzeit eine Mehrheit an der KLEO Connect GmbH. Die Regierung ist sich der Risiken bzgl. des Einflusses der chinesischen Investoren im Gesamtprojekt bewusst und tauscht sich deshalb insbesondere mit den zuständigen Stellen in Deutschland aus. Das Risiko einer übermässigen Einflussnahme durch chinesische Beteiligungen kann im Rahmen der Auflagen und Nebenbestimmungen im Frequenzzuteilungsverfahren adressiert werden.