Abschussplan für das Jagdjahr 2021/2022 genehmigt

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Mai 2021 die Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2021/2022 genehmigt.

Grundlage für den Abschussplan bilden gemäss Jagdgesetz die Wildschadensituation im Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen sowie der qualitative und quantitative Zustand der Wildbestände. Die Festlegung der Abschusszahlen erfolgt durch die Regierung nach Anhörung des Jagdbeirats.

Die Waldverjüngungssituation ist in vielen Teilen des Landes unverändert kritisch. Die erreichten Wilddichten behindern durch Verbiss- und Schälschäden längerfristig eine ausreichende Verjüngung der (Schutz-)Wälder. Eine Reduktion der überhöhten Wildbestände ist daher von zentraler Bedeutung und soll durch den verabschiedeten Abschussplan erreicht werden.

Rot- und Rehwild
Die Abschusszahlen für das Kahlwild wurden in den letzten Jahren stetig erhöht mit dem Ziel, den Rotwildbestand in relativ kurzem Zeitraum wesentlich zu reduzieren. Die Zielvorgaben konnten jedoch in der Praxis nicht erreicht werden. Im Gegenteil, die Kahlwildstrecken fielen gar unter das Niveau der Strecken bei vorjährigen, tieferen Abschussplänen zurück und beliefen sich auf durchschnittlich 150 Stück Kahlwild. Mit einer reduzierten Abschussvorgabe von neu 179 Stück Kahlwild hält die Regierung weiterhin am Ziel der Bestandsreduktion fest, berücksichtigt aber gleichzeitig auch die Erfüllbarkeit des Abschussplans. Damit soll sich der derzeit hohe Jagddruck entspannen und längerfristig auch wieder eine höhere effektive Abschussquote erzielt werden.

Für das männliche Rotwild gilt neu ein Höchstabschuss, der bei 50% des Kahlwildabschusses angesetzt ist. Für das männliche Rotwild gilt neu ein Höchstabschuss, der bei 50% des Kahlwildabschusses angesetzt ist.

Die Mindestabschussvorgabe für das Rehwild wird, wie im letzten Jahr, auf 290 Stück festgelegt.

Gamswild
Neuere Untersuchungen zeigen, dass der Gamsbestand in den letzten zehn Jahren um rund 30% reduziert wurde und heute bei knapp über 600 Stück liegen dürfte. Dieser Gamsbestand sollte sich mit Strecken über 120 Stück weiterhin nachhaltig reduzieren lassen.

Der Gesamtmindestabschuss beim Gamswild wird daher von 189 im Vorjahr auf 142 Stück im Jagdjahr 2021/2022 reduziert, wobei die konkreten Abschussziele je nach Schutzwaldfunktion der unterschiedlichen Reviere zugeteilt werden.

Sicherung der Waldverjüngung
Der Abschussplan ist ein wesentliches Instrument für das Funktionieren des Schutzwaldes. Weitere Massnahmen müssen jedoch ergriffen werden, um die Waldverjüngung sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die Störungsminimierung, Wildfreihalte- sowie Wildruhegebiete, eine naturnahe Waldbewirtschaftung, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Forst und Jagd sowie Unterstützungsmassnahmen für die Jagdgesellschaften bei der Reduktion der Wildbestände. Die Umsetzung des Massnahmenpaketes zur Verbesse­rung der Waldverjüngung wird daher weiter fortgeführt.