Weiterer Nachtragskredit an die Kulturstiftung

Zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus hat der Landtag im Dezember 2020 einen Nachtragskredit von CHF 500’000 zur Projektförderung an die Kulturstiftung Liechtenstein gesprochen.

Angesichts der herausfordernden Lage im Kultursektor und des am 20. Dezember 2020 verhängten Veranstaltungsverbots war die Nachfrage nach Unterstützung von Projekten im Rahmen des Nachtragskredits deutlich höher als erwartet. Der im Dezember gesprochene Nachtragskredit ist daher bereits Grossteils an unterstützungsbedürftige Kulturschaffende gesprochen oder bereits ausbezahlt. Im Licht der weiterhin unsicheren Entwicklung und der Planungsunsicherheit für liechtensteinische Kulturschaffende ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Fördermitteln auch in den kommenden Monaten hoch bleiben wird.

Die Regierung hat daher am Dienstag, 30. März 2021 einen Bericht und Antrag betreffend eines weiteren Nachtragskredits von CHF 500’000 an die Kulturstiftung genehmigt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kulturstiftung in den kommenden Monaten weitere Kulturakteure dabei unterstützen kann, kulturelle Erlebnisse trotz der Covid-19-Pandemie zu ermöglichen und die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen.

Regierungsrat Manuel Frick dazu: „Die Covid-19-Pandemie stellt die Kulturschaffenden unverändert vor grosse Herausforderungen. Ich bin überzeugt, dass ein weiterer Nachtragskredit zur Förderung spezifischer Projekte in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag an die liechtensteinische Kulturlandschaft leisten kann.“