Volle Kraft für Aufschwung und Zukunftsfähigkeit

Die Vorarlberger Landesregierung hat im letzten Jahr mit massiven Investitionen dazu beigetragen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie schwer angeschlagene Wirtschaft zu unterstützen, um Betriebsexistenzen und Arbeitsplätze zu erhalten und die Basis für den Aufschwung nach der Krise zu schaffen. An diesem Kurs hält das Land auch heuer weiter fest, betonte Wirtschaftslandesrat Marco Tittler im Pressefoyer am Dienstag, 23. März.

Mit Jahresbeginn 2021 wurden die vielfältigen Wirtschaftsförderungen des Landes verlängert und um neue Förderrichtlinien ergänzt. Für das gesamte Programm stellt die Landesregierung heuer rund 9,5 Millionen Euro zur Verfügung, um gut 40 Prozent mehr als im letzten Jahr. „Vorarlbergs Wirtschaft zeichnet sich durch hohe Innovationskraft, Qualität und internationale Konkurrenzfähigkeit aus und war vor dem Ausbruch der Pandemie sehr stark aufgestellt. Daran wollen wir wieder anknüpfen“, sagte Tittler.

Ein fester Bestandteil im Programm sind Förderungen, die Investitionen von Betrieben ermöglichen bzw. erleichtern und ihre Liquidität steigern. Dazu zählen die Wirtschaftsstrukturförderung für Produktionsbetriebe, die in ihre maschinelle Infrastruktur investieren, die Kleingewerbeförderung, die Jungunternehmerförderung, die Unterstützung für Ein-Personen-Unternehmen sowie die Top-Up-Förderung Forschung und Entwicklung. Neu dazugekommen sind heuer eine Förderung für die Ökologisierung des gewerblichen Güterverkehrs und die Beratungsförderung für kleine Unternehmen bei ihren strategischen Planungen.

Ein weiterer Schwerpunkt besteht darin, die Digitalisierung in den Betrieben voranzutreiben. Mit der neuen E-Commerce-Förderung wird kleinen Handelsbetrieben ein Anreiz und eine Chance eröffnet, ihre digitale Sichtbarkeit zu erhöhen und dadurch den potenziellen Kundenkreis zu erweitern. Weiter im Programm ist auch die Breitbandförderung für Betriebe, für Gemeinden und – neu – auch für private Haushalte.

Und schließlich investiert das Land in kommunale und regionale Strukturen – in die Erhaltung der Lebensmittel-Nahversorgung im ländlichen Raum, in die Förderung von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften und in die Stärkung von Ortszentren.