Stärkere Einbindung von Aktionären

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. März 2021 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen verabschiedet, die anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes aufgeworfen worden sind.

Mit den neuen Bestimmungen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche die langfristige Mitwirkung der Aktionäre von im EWR börsenkotierten Aktiengesellschaften zum Ziel hat. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, ein attraktives Umfeld für Aktionäre zu schaffen und ihre nachhaltige Mitwirkung in börsenkotierten Aktiengesellschaften zu fördern. Mit der Umsetzung der Richtlinie wird die Transparenz erhöht und die Einflussnahme der Aktionäre auf bestimmte Vorgänge der Gesellschaft verstärkt.

In der Stellungnahme werden Fragen beantwortet, welche im Landtag anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im November 2020 gestellt wurden. Diese betrafen die Definition von Intermediären, das Bankgeheimnis in Zusammenhang mit der Offenlegung der Identität von Aktionären sowie die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen auf Stimmrechtsberater mit Sitz in einem Drittstaat.