Altenrhein, 10. März 2021: Die Geschäftsleitung der Fluglinie People’s freut sich bekannt zu geben, dass der Flugbetrieb aufder Strecke Altenrhein-Wien ab 12. April 2021 wieder aufgenommen wird.
People’s bietet vorerst von Montag bis Donnerstag jeweils täglich einen Flug zwischen Altenrhein und Wien an.
Die Passagiere, die durch das angepasste Flugangebot betroffenen sind, werden wie gewohnt vom People’s Info Center kontaktiert. Die aktuell gültigen Kulanzregelungen (Umbuchungs- & Stornierungsbedingungen) blei- ben unverändert bestehen. Zudem ist ab heute der Winterflugplan 2021/22 online buchbar. Den detaillierten Flugplan finden Sie unter www.peoples.ch/flugplan.
Die Sicherheit der Fluggäste und Mitarbeiter steht für People’s an oberster Stelle. Die getroffenen Schutz- und Hygienemassnahmen an Bord wie auch am Flughafen St.Gallen-Altenrhein werden laufend und entsprechend den behördlichen Vorgaben angepasst und konsequent umgesetzt.
Die Passagiere werden weiterhin angehalten, sich vor ihrem Flug über die aktuell gültigen Schutzmassnahmen und Einreiserestriktionen zu informieren. People’s steht im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden und publiziert kontinuierlich die wichtigsten Informationen zur aktuellen Situation auf www.peoples.ch/coronavirus.
«Das Angebot von Linienflügen von/nach Wien ist für uns als Airline aber auch Airport von essenzieller Bedeu- tung, sowohl wirtschaftlich als auch emotional. Wir sind zudem überzeugt, dass wir mit der Wiederbetriebsauf- nahme der Bedeutung des Wirtschaftsstandorts Vorarlberg/Rheintal/Ostschweiz deutlich beimessen und sind zuversichtlich, dass die Nachfrage an Flugreisen dies unterstreicht», so Thomas Krutzler, CEO People’s Air Group. «Die Einreiserestriktionen der einzelnen Länder sorgen momentan verständlicherweise noch immer für Zurückhaltung und Unsicherheit. Besonders wichtig gilt es daher an dieser Stelle zu erwähnen, dass gemäss heutigem Stand Fluggäste, welche den Flughafen Altenrhein im Transit zwischen Vorarlberg und Wien oder vice versa nutzen, von der aktuellen COVID-19 Einreiseverordnung ausgenommen sind. Das bedeutet, keine Vorweisung eines negativen Coronatests sowie Einreiseformular und keine Quarantänepflicht. Dies ist insbe- sondere für unsere Inner-österreichisch reisende Kundschaft, somit auch aus dem Vorarlberg, eine nennens- werte Erleichterung.»