Verbesserungen im Bereich Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. März 2021 den Bericht und Antrag zur Istanbul-Konvention an den Landtag verabschiedet. Mit der Ratifikation der Konvention und der gleichzeitigen Verbesserung des Opfer- und Zeugenschutzes in Zivilverfahren sollen die Prävention und die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in Liechtenstein gestärkt werden.

Das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist das europaweit erste bindende Rechtsinstrument mit dem Ziel, vor allem Frauen und Mädchen umfassend vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, zu schützen. Die Konvention reagiert darauf, dass die überwältigende Mehrheit der Opfer von Stalking, sexueller Belästigung und Gewalt inklusive Vergewaltigungen, Zwangsheirat und -Sterilisation weiblich sind. Schwerpunkte der Konvention sind die Prävention von Gewalt an Frauen, der Schutz von Opfern, die konsequente Verfolgung von Straftaten sowie ein koordiniertes Vorgehen. „Ich bin froh, dass es mir noch gelungen ist, diesen wichtigen Bericht und Antrag zu Handen des Landtages überweisen zu können. Er ist ein wichtiger Schritt um die Würde und die körperliche Unversehrtheit von Frauen und Mädchen massiv besser schützen zu können“ betont Regierungsrätin Katrin Eggenberger mit Nachdruck.

Liechtenstein hat die Konvention am 10. November 2016 unterzeichnet. Die Ratifikation trägt dem Anliegen Rechnung, die Prävention und Verfolgung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Liechtenstein zu stärken. Überdies steht dieses Vorgehen im Einklang mit der liechtensteinischen Aussenpolitik, welche traditionell dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte und der Rechte von Frauen im Besonderen einen hohen Stellenwert beimisst. Die Ratifikation stellt somit eine konsequente Weiterführung dieser Politik dar. Liechtenstein fördert die Frauenrechte weltweit gezielt durch aktive Mitarbeit in internationalen Gremien sowie durch die finanzielle Unterstützung von Projekten.

In Anlehnung an die österreichische Rezeptionsvorlage soll anlässlich der Ratifikation der Opfer- und Zeugenschutz durch eine Anpassung der Zivilprozessordnung und des Ausserstreitgesetzes erweitert werden. So sollen die Möglichkeit der abgesonderten Vernehmung, der Vernehmung Minderjähriger durch Sachverständige sowie die Geheimhaltung der Wohnanschrift von Opfern und Zeugen und die Prozessbegleitung in Zivilverfahren eingeführt werden.

Der Bericht und Antrag an den Landtag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.