Regierung erklärt Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich

Nachdem die Vernehmlassungsfrist ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 9. März 2021 im Bereich der Gesamtarbeitsverträge folgende Beschlüsse gefasst: In den Branchen des Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbes, des Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbes sowie des Zimmermeister- und Dachdeckergewerbes wurden die Gesamtarbeitsverträge und die Lohn- und Protokollvereinbarungen allgemeinverbindlich erklärt.

Für das Informatikgewerbe und den Personalverleih wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt und die Allgemeinverbindlicherklärungen der Gesamtarbeitsverträge verlängert. Für das Autogewerbe, das Detailhandelsgewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbe sowie für das Metallgewerbe wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Mit Ausnahme des Personalverleihs wurde zudem für alle genannten Branchen ein Qualifikationsvertrag für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene allgemeinverbindlich erklärt. Dieser Vertrag soll es ermöglichen, Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene leichter in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Er sieht vor, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene zunächst zu niedrigeren Löhnen angestellt werden können, dass dann aber unter Mitwirkung der Flüchtlingshilfe regelmässig Qualifikationsfortschritte eruiert und die Löhne entsprechend angepasst werden.

Die entsprechenden Verordnungen treten am 1. April 2021 in Kraft.