Impfung von Personen über 85 Jahren ab dem 16. Februar

 

Vaduz (ots) – Personen mit Jahrgang 1936 und älter können sich ab dem 16. Februar 2021 im Impfzentrum auf dem Spoerry-Areal in Vaduz impfen lassen. Telefonische Anmeldungen sind ab Montag, 8. Februar 2021, bei der Hotline in der jeweiligen Wohngemeinde möglich.

Im Januar erhielten alle impfwilligen und impffähigen Bewohnerinnen in den Häusern der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK), der Lebenshilfe Balzers sowie des Heilpädagogischen Zentrums die erste Impfung. Parallel dazu erhielt auch das in den Pflegeheimen tätige Pflegepersonal die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Ebenfalls bis Ende Januar wurde das exponierte Personal der medizinischen und pflegerischen Grundversorgung geimpft. Neben den impfbereiten Ärztinnen und Ärzten sowie den medizinischen Praxisassistentinnen gehören auch das Personal des Landesspitals und der Familienhilfe sowie die Zahnärzte zu dieser Gruppe.

Telefonische Anmeldung in der Wohngemeinde

Ab dem 16. Februar 2021 stehen Impfungen für Personen über 85 Jahren zur Verfügung. Diese werden im Impfzentrum auf dem Spoerry-Areal in Vaduz durchgeführt. Alle Personen mit Jahrgang 1936 und älter können sich ab Montag, 8. Februar 2021, telefonisch für eine Impfung anmelden. Dabei wird der Termin für die erste und für die zweite Impfung vereinbart. In allen elf Gemeinden wurden entsprechende Hotlines eingerichtet. Alle Personen über 85 Jahren werden auch noch ein persönliches Schreiben mit dem Impfaufruf erhalten.

Telefonnummern für Terminvereinbarung

Balzers: 388 05 05
Eschen: 377 50 10
Gamprin: 375 91 00
Mauren: 375 86 86
Planken: 375 81 00
Ruggell: 377 49 35
Schaan: 237 72 00
Schellenberg: 399 20 30
Triesen: 399 36 01
Triesenberg: 265 50 10
Vaduz: 237 78 47

Impfbüchlein suchen und auf praktische Kleidung achten

Die Impfung erfolgt in den Oberarm. Es wird daher darum gebeten, dass für die Impfung Kleidung gewählt wird, die dies zulässt, also beispielsweise ein Kurzarm-Shirt unter Jacke oder Mantel. Für die Impfung muss ein Personalausweis sowie das Impfbüchlein mitgebracht werden. Personen, die kein Impfbüchlein haben oder dieses nicht finden, können bei der jeweiligen Wohngemeinde ein neues beziehen.